Grundstücksgemeinschaft - keine Ahnung wem andere Wohnungen gehören

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  • MaryLu
    Neuer Benutzer
    • 21.08.2022
    • 2

    #1

    Grundstücksgemeinschaft - keine Ahnung wem andere Wohnungen gehören

    Hallo zusammen,
    mir gehört eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Ich gebe bei der Grundsteuer also Bruchteilsgemeinschaft ein. Nun soll ich zwei weitere Eigentümer:innen angeben. Ich habe aber keine Ahnung, wem die anderen Wohnungen gehören?? Bitte sagt mir, dass ich das irgendwie überspringen kann, ich bin nämlich am verzweifeln!

    Vielen Dank für die Hilfe
    Mary
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Nein, du machst eine Erklärung nur für dein Wohnungseigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • MaryLu
      Neuer Benutzer
      • 21.08.2022
      • 2

      #3
      Scheinbar habe ich mich sehr unklar ausgedrückt, also starte ich einen zweiten Versuch.

      Es geht um die Daten zur Grundsteuerreform (Mecklenburg-Vorpommern). Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Heißt das, ich gebe meinen Besitz als Alleineigentum an?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Heißt das, ich gebe meinen Besitz als Alleineigentum an?
        Ja sicher, dir gehört doch nur deine Eigentumswohnung, für die gibst du die Erklärung ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 519

          #5
          Korrekt, so ist es.

          Kommentar

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