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Grundsteuer in Bayern. Wohnhaus mit Scheune richtig eintragen.

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    Grundsteuer in Bayern. Wohnhaus mit Scheune richtig eintragen.

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zur Grundsteuer in Bayern:

    Mein Wohnhaus hat 2 Wohnungen. Eine bewohne ich mit meiner Familie und die zweite meine Tante. Strom, Wasser und Gas läuft über jeweils einen Zähler für das ganze Gebäude und ist auch nicht ohne sehr großen Aufwand Trennbar.

    Kann ich sozusagen das Wohnhaus als 1 Familienhaus bezeichnen?

    Desweiteren habe ich auf meinem Grundstück noch eine alte Scheune, die nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzt wird. Dort werden hauptsächlich Brennholz, Briketts und Gartengeräte gelagert. Ein Heuviertel mit Heu sowie ein kleiner Keller ist auch in der Scheune noch vorhanden.

    Muss ich die Scheune als Nutzfläche abzüglich der 30 qm angeben? Oder muss ich die Scheune doch als landwirtschaftliche Nutzung angeben?

    In den ganzen Erklärungen ist mir das nicht ersichtlich und es verwirrt mich etwas. Ich finde es sehr schade, dass sowas nicht als Beispiel mit angegeben wird, da es in Deutschland viele alte Häuser mit Scheune gibt.

    Ich hoffe es kann mir jemand eine Antwort geben.
    Vielen Dank schon einmal!

    #2
    Kann ich sozusagen das Wohnhaus als 1 Familienhaus bezeichnen?
    Danach wird doch in Bayern gar nicht explizit gefragt, die Angabe Wohnhaus genügt. Maßgeblich ist die Gesamtwohnfläche.

    Wenn du keine Stückländerei mehr hast, der du die Scheune zuordnen könntest, kannst du sie nicht der Landwirtschaft zuordnen.

    Da wirst du die Nutzfläche erklären müssen, wobei die Flächen für die Lagerung von Brennstoffen nicht als Nutzfläche gelten.

    Den Keller kannst du als Kellerersatzraum wahrscheinlich ebenfalls außen vor lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort!

      ich habe keine Stückländerei. Nur noch ein angrenzendes unbebautes Grundstück also Bauland, zur Zeit Wiese und ein paar Obstbäume drauf.

      Was mich noch interessieren würde, ob ich dann den Heuboden oben in der Scheune noch vermessen muss, oder ob dann nur die Grundfläche ohne das Brennstofflager zählt.

      Kommentar


        #4
        Meiner Meinung nach gehört der Heuboden (leider) auch zur Nutzfläche. Ich bin selbst mit so einer Scheune befasst,

        die schlägt ganz schön ins Kontor. In meinem Fall ist der Heuboden komplett leergeräumt, aber Leerstand spielt keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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