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Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts -> Bruchteilsgemeinschaft

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    Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts -> Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo,

    ich wohne in NRW und möchte auf der Elster-Seite meine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" abgeben.

    Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (9 Wohnungen insgesamt). Wenn ich mich nun durch das Elster Formular "Hauptvordruck GW (1)" durcharbeitete, dann komme ich zu dem Punkt "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" -> "32 Eigentumsverhältnisse". Dort gebe ich dann "Bruchteilsgemeinschaft" an.

    Sehe ich das richtig, das man dann für jeden Miteigentümer des Mehrfamilienhauses alle Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Anteil am Grundstück, Steuernummer etc.) angeben muss ?

    Muss jeder Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft die Grundsteuererklärung abgeben ? Oder muss das ein einziger der von der Wohnungseigentümergemeinschaft dafür beauftragt wurde machen ? Wenn das jeder Miteigentümer machen muss, das werden ja 9 mal dieselben Daten ans Finanzamt übermittelt ?


    Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort und bedanke mich schonmal dafür im voraus.

    #2
    Sehe ich das richtig, das man dann für jeden Miteigentümer des Mehrfamilienhauses alle Daten ...
    Nein, das siehst du falsch ! Du gibst nur für dein Wohnungseigentum eine Erklärung ab, das ist die wirtschaftliche Einheit.

    Und so macht das jeder der anderen Wohnungseigentümer für seine Eigentumswohnung ebenfalls.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In der Elster-Erklärung steht allerdings "Tragen Sie bitte zu jeder Eigentümerin beziehungsweise zu jedem Eigentümer die erforderlichen Daten ein."
      Das hört sich für mich in der Tat so an, dass mall alle Eigentümer*innen eintragen muss.

      Wenn ich keine weiteren Eigentümer angeben, erhalte ich folgende Meldung:

      Aktueller Fehler
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein.
      Also stimmt die von Charlie24 gemachte Angabe wohl nicht.
      Zuletzt geändert von NaGi; 09.09.2022, 15:05.

      Kommentar


        #4
        Also stimmt die von Charlie24 gemachte Angabe wohl nicht.
        Und warum soll die nicht stimmen ? Wenn du bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen Bruchteils- oder Erbengemeinschaft

        auswählst, müssen das natürlich mindestens 2 Beteiligte sein. Wenn dir deine Eigentumswohnung allein gehört, musst du

        Alleineigentum auswählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo zusammen,

          ich brauche eure Hilfe bitte ich bin mit meine Bruder Eigentümer von eine Mehrfamilienhause mit vier Wohnungen in Bundesland = NRW jeweils die Hälfte Anteil (1/2) ich nutze 2 Wohnungen und mein Bruder 2 Wohnung ,
          bei Anlage Grundstück (GW2) Angaben bei Wohngrundstücken Anzahl der Wohnungen punkt 13, muss ich nur meine 2 Wohnung eintragen oder 4 Wohnung die von mein Bruder mit.
          Das schreiben vom Finanzamt wegen Grundsteuer bin nur ich für das MFH adressiert

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            #6
            Wenn das ein Mietwohngrundstück und kein Wohnungseigentum ist, muss alles erklärt werden, es ist dann nur eine wirtschaftliche Einheit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24,
              danke für die schnelle antwort es sind kein Wohnungseigentum bis von ein paar Jahren sind die Wohnung vermietet gewesen
              aktuell nur selbst Nutzung ich denke ist dann nur eine wirtschaftliche Einheit? dann was sollte ich angeben bei
              (Angaben bei Wohngrundstücken Anzahl der Wohnungen) die gesamte Fläche der vier Wohnungen? Danke
              MFG

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                #8
                Ein Haus mit 3 oder mehr Wohnungen, die keine Eigentumswohnungen sind, gehört bei einer Wohnnutzung von über 80%

                zur Grundstücksart Mietwohngrundstück. Mit tatsächlicher Vermietung hat das nichts zu tun. Siehe § 249 BewG.

                In NRW musst du die Anzahl der Wohnungen entsprechend der Größenklasse eintragen und bei jeder Größenklasse die

                Gesamtwohnfläche angeben. Ob man jeweils 2 Wohnungen zusammenlegen kann, musst du mit dem Finanzamt aushandeln

                Höchstwahrscheinlich wäre das für euch günstiger. Das Haus würde dann natürlich zum Zweifamilienhaus werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Charlie24,

                  vielen Dank für deine Unterstützung schon Abend noch

                  Freundliche Grüße
                  ciririno

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