Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation:
meine Frau und ich haben Okt. 2017 uns eine Eigentumswohnung gekauft und selber bewohnt. Nov. 21 sind wir umgezogen bzw. haben wir uns umgemeldet und die Wohnung zu Feb. 22 Vermietet.
Zu meiner Frage: Zur Wohnung gehört die gekaufte Küche aus 2018. Ebenfalls wurden 2018 hochwertige Badmöbel erworben. Kann ich beides abschreiben trotz Erwerb aus 2018? Küche bspw. 10J und Badmöbel 5J. Wenn ja, muss ich die für 2021 anteilmäßig (2 Monate) oder voll (12 Monate) abschreiben wg. Kauf 2018.
Das gleiche gilt auch für Geldbeschaffungskosten / Kaufnebenkosten. Kann ich diese in Anlage V geltend machen?
Besten Dank im Voraus!
VG
Serdar
ich habe folgende Situation:
meine Frau und ich haben Okt. 2017 uns eine Eigentumswohnung gekauft und selber bewohnt. Nov. 21 sind wir umgezogen bzw. haben wir uns umgemeldet und die Wohnung zu Feb. 22 Vermietet.
Zu meiner Frage: Zur Wohnung gehört die gekaufte Küche aus 2018. Ebenfalls wurden 2018 hochwertige Badmöbel erworben. Kann ich beides abschreiben trotz Erwerb aus 2018? Küche bspw. 10J und Badmöbel 5J. Wenn ja, muss ich die für 2021 anteilmäßig (2 Monate) oder voll (12 Monate) abschreiben wg. Kauf 2018.
Das gleiche gilt auch für Geldbeschaffungskosten / Kaufnebenkosten. Kann ich diese in Anlage V geltend machen?
Besten Dank im Voraus!
VG
Serdar
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