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Von Wechsel von Eigengenutzter Immobilie zur Vermietung der Immobilie und Anlage V

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    Von Wechsel von Eigengenutzter Immobilie zur Vermietung der Immobilie und Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Situation:

    meine Frau und ich haben Okt. 2017 uns eine Eigentumswohnung gekauft und selber bewohnt. Nov. 21 sind wir umgezogen bzw. haben wir uns umgemeldet und die Wohnung zu Feb. 22 Vermietet.

    Zu meiner Frage: Zur Wohnung gehört die gekaufte Küche aus 2018. Ebenfalls wurden 2018 hochwertige Badmöbel erworben. Kann ich beides abschreiben trotz Erwerb aus 2018? Küche bspw. 10J und Badmöbel 5J. Wenn ja, muss ich die für 2021 anteilmäßig (2 Monate) oder voll (12 Monate) abschreiben wg. Kauf 2018.

    Das gleiche gilt auch für Geldbeschaffungskosten / Kaufnebenkosten. Kann ich diese in Anlage V geltend machen?

    Besten Dank im Voraus!

    VG
    Serdar

    #2
    Küche bspw. 10J und Badmöbel 5J
    Die Frage betrifft Steuerrecht, deshalb nur ganz kurz: Einbauküche 10 Jahre ist richtig, die AfA beginnt 2018 im Kaufmonat und läuft über 120 Monate.

    Ob du 2021 12 Monate geltend machen kannst, hängt davon ab, ab wann ihr die Wohnung als Mietwohnung angeboten habt. Für die Badmöbel gilt

    das analog. Die Geldbeschaffungskosten sind 2017 angefallen, da habt ihr Pech gehabt. Die Anschaffungsnebenkosten sind nur anteilig im Rahmen

    der Gebäude-AfA absetzbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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