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Grundsteuer Niedersachsen Ertragsmesszahl

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    Grundsteuer Niedersachsen Ertragsmesszahl

    Hallo,

    ein Grundstück wird als Wiese (Grünland) genutzt. Daher bleibt als Art der Nutzung in der Anlage Land- und Forstwirtschaft nur "Landwirtschaftliche Nutzung". Bei "Art der Nutzung" muss wieder "Landwirtschaftliche Nutzung" eingetragen werden. Nach Eingabe der m²-Fläche erscheint die Frage nach der "Ertragsmesszahl, "nur bei landwirtschaftlicher Nutzung". Wenn ich ELSTER um Hilfe frage, erscheint ständig "Ihre Anfrage konnte nicht bearbeitet werden". Mir geht es um die Ertragsmesszahl. Muss ich die selbst berechnen? Die Recherche ergibt: "Die Ertragsmesszahlen sind im Grundstücksverzeichnis des Katasters für alle landwirtschaftlich genutzten Grundstücke digital vorhanden und abfragbar." Wo??? Und: "Ertragsmesszahl ist das Produkt der landwirtschaftlich nutzbaren Teilflächen in m², multipliziert mit der Acker- und Grünlandzahl und durch 100 dividiert." Acker-und Grünlandzahl???? Ich verstehe das nicht, gibt es hier Hilfe?

    Oder mache ich mir viel zu viele Gedanken? Danke im Voraus. Gruß, BusSi

    #2
    Hallo noch einmal,
    mein Beitrag hatte bisher 214 hits, aber leider konnte mir niemand helfen.
    Ein Anruf beim FA ergab, dass die EMZ "eigentlich" mit einem Schreiben mitgeteilt worden sein sollte. Solch ein Schreiben haben wir nicht erhalten.
    Die Sachbearbeiterin in der Hotline des FA hat freundlicherweise recherchiert und mir die EMZ am Telefon mitgeteilt. Gruß, BusSi

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      #3
      Hallo,

      von der Materie habe ich so keine Ahnung, aber Googlen brachte diese Liste mit Ertragsmesszahlen für Niedersachsen hervor, die allerdings von 1990 datiert ist.

      http://www.nls.niedersachsen.de/Tabe...ngen/emz_f.htm

      Das NLS ist der alte Begriff für das Landesamt für Statistik. Aber angesichts der Tatsache, dass die Tabelle ja immer noch auf deren Webserver gelagert ist, wird das wohl die aktuelle Tabelle sein, die es für die Etragsmesszahlen in den Gemeinden in Niedersachsen gibt. Sonst empfehle ich, direkt das Landesamt für Statistik anzurufen: https://www.statistik.niedersachsen....en-174526.html

      Die Suche auf der Webseite ist gerade leider ausgefallen, aber auf der Seite gibt es ein Kontaktformular.

      Viel Glück.

      Eulenträger

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        #4
        Elster hilft bei Eintrag der Ertragsmesszahl so:
        ----------------
        Ertragsmesszahl


        Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für Ihr Flurstück bzw. für dessen Teilfläche. Sie finden die Ertragsmesszahl in Ihrem Katasterauszug. Soweit die Daten beim Finanzamt bekannt sind, sind sie in dem Informationsschreiben enthalten, das Sie vor dem 1. Juli 2022 von Ihrem Finanzamt bekommen haben.

        Bitte geben Sie die EMZ nur an, wenn Sie eine der folgenden Nutzungen ausgewählt haben:
        • Landwirtschaftliche Nutzung [1]
        • Saatzucht [21]
        • Kurzumtriebsplantagen [23]
        Liegt für das Flurstück keine Ertragsmesszahl vor, wie z. B. bei Flurbereinigungsverfahren oder Rekultivierungsflächen, tragen Sie bitte als Ertragsmesszahl „0“ ein.
        ----------------
        Der Fall "kein Infoschreiben erhalten" wird von der Hilfe nicht abgedeckt. Daher trage ich eine 0 ein. Somit muss das FA den Wert einsetzen, genauso, wie die recherchierende Sachbearbeiterin den Wert oben im Beispiel am Telefon mitgeteilt hat. Die oben freundlicherweise verlinkte Tabelle von 1990 könnte gerade bei Acker oder Grün heftig veraltet sein, wenn sie nicht upgedatet ist (mit verbliebener dann falscher Überschrift "1990"). Denn die Bodenbelastungen (z.B. Nitrat) werden in den 32 Jahren eher zugenommen haben.

        Beispiel: Grünfläche 4501 qm in entsprechender Gemeinde zur unentgeltlichen Beweidung durch Pferde abgegeben. Grünlandzahl 1990: 35,42. Ergäbe nach der Tabelle 1990 die Ertragsmesszahl: 1594. Die trage ich aber lieber nicht ein, denn sie wird, wenn die Grundlage wirklich von 1990 ist, ziemlich wahrscheinlich gefallen sein. Andererseits muss ich den Bescheid des FA prüfen können, und spätestens dann doch einmal beim buddhistischen Standesamt anrufen, falls ich der FA-Veranlagung nicht traue, glaube oder o.w. folgen möchte.

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