Grundsteuer RLP - Erbengemeinschaft

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  • Tennis
    Neuer Benutzer
    • 22.08.2022
    • 8

    #1

    Grundsteuer RLP - Erbengemeinschaft

    Hallo,

    bei dem Ausfüllen der Grundsteuererklärung im Bereich -Eigentümer- habe ich folgende Frage. Ich verstehe den Unterscheid von Erbengemeinschaft, Bruchsteilgemeinschaft und
    Grundstückgemeinschaft natürliche Personen nicht. Meines Erachtens könnte ich alle drei Punkte ankreuzen.
    Sachverhalt: 2 Enkel haben Mietshaus schon zu Lebzeiten vom Opa überschrieben bekommen (mit Nießbrauch für Opa und Oma). Beide sind vor ca. 7 Jahren verstorben.
    Enkel sind nunmehr Eigentümer vom Mietshaus (jeweils zur Hälfte)

    Vielen Dank für Antworten
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Das ist dann eher Grundstücksgemeinschaft natürlicher Person. Direkter Erbfall ist es nicht und Bruchteilsgemeinschaft nur, wenn jeder seinen Teil selbständig veräußern könnte.

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    • Tennis
      Neuer Benutzer
      • 22.08.2022
      • 8

      #3
      Ok, danke für Info. Woher weiss ich denn, dass jeder seinen Teil selbständig verkaufen kann? Und was ist der Unterschied wenn ich Erbengemeinschaft oder Bruchsteilgemeinschaft oder
      Grundstücksgemeinschaft ankreuze? Ich find die Erläuterungen nicht ausreichend beschrieben und sehr bürokratisch erklärt. Für normal sterbliche Steuerzahler (ohne Fachwissen).
      Ich wusste z.B. gar nicht, dass es Grundsteuervergünstigen bzw. Befreiungen gibt. Woher auch.

      Ich weiss, dass die Benutzer im Forum dafür nicht verantwortlich sind. Ich musste das aber einfach mal loswerden.

      lg

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Das ist halt so im BGB geregelt. Bzw. steht das im Notarvertrag zur Schenkung oder eben nicht.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 23.08.2022, 08:12.

        Kommentar

        • Tennis
          Neuer Benutzer
          • 22.08.2022
          • 8

          #5
          Hallo, ich denke für die Grundsteuerberechnung ist es unerheblich was ich ankreuze? oder was hätte das für Auswirkungen? (Erben- oder Bruchsteil- oder Grundstückgemeinschaft ) .
          lg

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Zitat von Tennis Beitrag anzeigen
            Hallo, ich denke für die Grundsteuerberechnung ist es unerheblich was ich ankreuze? .
            lg
            So ist es. Das Haus wird deswegen nicht mehr oder weniger wert.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Bei einer Bruchteilsgemeinschaft würde das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag auf die Beteiligten aufteilen,

              auf die Bewertung selbst hat das keinen Einfluss.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Tennis
                Neuer Benutzer
                • 22.08.2022
                • 8

                #8
                Danke für die Antworten. Hat mir weitergeholfen. lg

                Kommentar

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