Baden-Württemberg: Miteigentum Garagenanlage

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  • raimuell
    Neuer Benutzer
    • 22.08.2022
    • 6

    #1

    Baden-Württemberg: Miteigentum Garagenanlage

    Hallo,
    ich hätte eine kurze Frage, ob meine Eingaben stimmen.
    In Grundbuch steht 10/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ... Gebäude- und Freifläche Parkhaus ... Größe 1862qm
    verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. xx bezeichneten Garage.

    Sind meine Angaben so richtig? Oder doch 18qm als Fläche eintragen? Muss ich bei "enthalten in" etwas angeben?

    Danke und Grüße
    raimuell


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    Zuletzt geändert von raimuell; 22.08.2022, 11:27.
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 519

    #2
    10000 oder 1000 ist aber ein Unterschied. Bei enthalten in die "1" auswählen und in Anlage GW2 wahrscheinlich (falls 1000 stimmt) die 18 qm eintragen.

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    • raimuell
      Neuer Benutzer
      • 22.08.2022
      • 6

      #3
      Oh sorry, Tippfehler. Es sind Zehn von Zehntausend (habs oben korrigiert). 18ar62qm Gesamtgröße.
      D.h. das System berechnet dann automatisch die 18qm?

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      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 519

        #4
        Das System rechnet nicht, das musst Du machen. Das Ergebnis auf volle qm abrunden.

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        • raimuell
          Neuer Benutzer
          • 22.08.2022
          • 6

          #5
          Danke, im Netz findet man unterscheidliche Angaben, auch direkt von Finanzministerium.


          Btw, ist es normal, dass im Schreiben vom Finanzamt die Flurstücknummer im Kasten Zähler eingtragen ist?
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          Zuletzt geändert von raimuell; 22.08.2022, 12:20.

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4268

            #6
            Ich gucke mir jetzt kein Youtube-Video an. Die Antwort vom FM im Screenshot geht offensichtlich davon aus, dass im Miteigentumsanteil Keller und Stellplatz schon enthalten sind.

            Im Fall, dass Wohnung und Stellplatz unabhängig im Grundbuch stehen, sind die Anteile der Flurstücke einzeln zu erfassen, die Teilstücke (Größe des Flurstücks mal Anteil) ungerundet zu addieren und die Summe abzurunden. Das ist die Fläche für GW2. Dies unter der Voraussetzung, dass alle Stücke den gleichen BRW haben.

            In BW scheint es weder Flur noch Nenner zu geben, sondern nur den Zähler.

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            • raimuell
              Neuer Benutzer
              • 22.08.2022
              • 6

              #7
              OK danke, aber was trage ich jetzt bei GW1 unter 10 ein? Das müsste dann 18qm sein, im Gegensatz zur Info des FM, die bei 10 die volle Fläche reinschreiben.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                die bei 10 die volle Fläche reinschreiben.
                Was in GW1 richtig ist, deswegen musst du ja in Zeile 11 den Anteil der wirtschaftlichen Einheit angeben.

                Rechnen musst du für die Zeile 3 von GW2.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • raimuell
                  Neuer Benutzer
                  • 22.08.2022
                  • 6

                  #9
                  OK danke, jetzt ist es klar!

                  Kommentar

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