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Grundsteuerreform: Haus mit Lebensgefährten zusammen

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    Grundsteuerreform: Haus mit Lebensgefährten zusammen

    Hallo,
    mein Lebensgefährte und ich haben ( wir sind nicht verheiratet) gemeinsam sein Elternhaus gekauft und das ehemalige Einfamilienhaus in 2 Mietswohnungen umgebaut.
    Das Haus gehört uns laut Grundbucheintrag jeweils zur Hälfte.
    Als was genau muss ich beim Grundsteuer Formular die "Angaben zum Eigentümer" machen? Andere Grundstücksgemeinschaft?
    Und beim Eigentümer dann uns beide nacheinander mit unserer jeweiligen Steuernummer erfassen? Geht das?
    Bei "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" dann 0,5 von 1?
    Wegen der Photovoltaik Anlage auf dem Dach haben wir eine GbR gegründet, die hat aber hiermit dem Eigentumsverhältnis nichts zu tun, wenn ich die Erklärungen
    in Elster richtig verstehe?
    Bitte um Hilfe.
    Danke,
    Gruß
    Simone

    #2
    Ihr seid eine Grundstücksgemeinschaf tnatürlicher Personen und wenn euch das ZFH je zur Hälfte gehört sind die Eigentumsverhältnisse Zähler 1 Nenner 2. also je 1/2

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      #3
      ... und das ehemalige Einfamilienhaus in 2 Mietswohnungen umgebaut.
      Eigentumswohnungen habt ihr aber nicht daraus gemacht ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nein, keine Eigentumswohnungen. 2 Wohnungen für 2 Mietparteien mit getrennten Eingängen.
        Ist dann aber richtig mit "andere Grundstücksgemeinschaft"?
        Zuletzt geändert von Mone0806; 22.08.2022, 21:37.

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          #5
          Ist dann aber richtig mit "andere Grundstücksgemeinschaft"?
          Nein, andere Grundstücksgemeinschaft nicht, sondern entweder Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen oder

          Bruchteilsgemeinschaft
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hm, Bruchteilsgemeinschaft schließe ich aus, da wir nicht frei verfügen können über unseren Anteil.
            Und bei der Grundstücksgemeinschaft von natürlichen Personen stört mich die Erklärung in Elster " Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümer , nicht die
            an ihr beteiligten Personen."
            Wir sind als Privatpersonen im Grundbuch eingetragen als Besitzer, die GbR für die PV Anlage haben wir ja erst nach einem Jahr gegründet und nur für die PV Anlage.

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              #7
              Da hältst dich viel zu lange damit auf. Auf die Höhe der Grundsteuer wird das keinen Einfluss haben. Wenn es keine Bruchteilsgemeinschaft ist, bleibt doch nur das andere.

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                #8
                Da kannst du Recht haben. Es ist aber auch so umständlich erklärt und aufgeführt im Elster und irgendwie hat man Angst, dass man was Falsches ausfüllt.
                Das große böse Finanzamt

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