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Grundsteuer: 1 - Angaben zur Grundstücksart

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    Grundsteuer: 1 - Angaben zur Grundstücksart

    Hallo zusammen,
    wenn ich nicht schon graue Haare hätte wären sie spätestens heute entstanden.
    Das Grundstück befindet sich in RLP und darauf stehen drei 7stöckige Hochhäuser.
    Soweit mir bekannt sind alle Wohnungen Eigentumswohnungen.
    Um welche Art des Grundstücks könnte es sich dabei handeln?
    Die HV konnte mir diese Frage nicht beantworten.
    Viele Grüße
    Helmsman
    Zuletzt geändert von Helmsman; 22.08.2022, 20:39.

    #2
    Da stellt sich die Frage, wenn man soviele Hochhäuser besitzt, ob man die Erklärung nicht vom Steuerberater machen lassen sollte.

    Hab mir das Formular mal angeguckt, da würde wohl Mietwohngrundstück passen. Wenn man nur eine Wohnung besitzt dann ist es natürlich einfach Wohnungseigentum.

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      #3
      Wenn du § 249 BewG liest, wirst du feststellen, dass Wohnungseigentum praktisch Vorrang vor allen anderen Grundstücksarten hat.

      https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo L. E. Fant,
        schön wärs, wenn diese drei Hochhäuser meine wären, ich besitze darin nur eine ETW und eine Garage.
        Für die Garage muß ich auch noch eine eigene Grundsteuer-Feststellung erstellen.
        Also Du meinst bei einer ETW in einem der drei Hochhäuser ist Wohnungseigentum einzutragen.
        Da habe ich gleich die nächste Frage: Was trage ich denn dann bei der Garage ein? Auch Wohnungseigentum?
        Viele Grüße
        Helmsman

        Kommentar


          #5
          Für die Garage muß ich auch noch eine eigene Grundsteuer-Feststellung erstellen.
          Für die Garage wirst du im Moment Teileigentum angeben müssen. Du solltest aber die Zusammenführung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit

          in beiden Erklärungen jeweils unter Ergänzende Angaben beantragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Vielen Dank für Eure Antworten.

            Wenn ich bei der ETW Wohnungseigentum wähle komme ich im weiteren Dialog zur Seite
            5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
            In der Hilfe dazu wird angegeben:
            Füllen Sie bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken sowie Wohnungseigentum für das Gebäude bitte die Teilseite 5 aus.

            In den dazu gehörenden Teilseiten wird nach der Anzahl Garagen und Wohnungen gefragt.
            Ich gehe davon aus, das auch hier nur Angaben zum eigenen Eigentum gemacht werden muss und nicht zu allen Garagen und Wohnung des Objektes.
            Ist das richtig?

            In der Annahme dass es richtig ist machte ich weiter und bei den Punkten
            Bei den weitern Punkten

            2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
            habe ich zur ETW eine Tiefgarage eingetragen.

            3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen
            habe ich die ETW mit den m² eingetragen.

            Die m² von einem außerhalb der Wohnung liegenden Nebenraum und den Kellerraum muss man ja bei Wohnungseigentum wie in der Hilfe

            Abgrenzung Zubehörräume
            Die Grundflächen von Zubehörräumen sind nicht einzutragen.
            Zubehörräume sind unter anderem:
            Kellerräume,
            Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung

            nicht angegeben.
            Die anschließende Prüfung war i.O.

            Allerdings zur getrennt zu erfassenden Tiefgarage erhalte ich bei der Prüfung die Fehlermeldung:

            Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.
            Mögliche Fehlerquellen
            Anlage Grundstück (GW2)
            1 - Angaben zur Grundstücksart

            Und hier wird Teileigentum in Frage gestellt.

            Nun gehe ich davon aus, dass Teileigentum für die Tiefgarage die falsche Wahl war, denn es werden
            6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

            gefordert.

            Viele Grüße
            Helmsman
            Zuletzt geändert von Helmsman; 23.08.2022, 11:35.

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              #7
              Ich gehe davon aus, das auch hier nur Angaben zum eigenen Eigentum gemacht werden muss und nicht zu allen Garagen und Wohnung des Objektes.
              Ist das richtig?
              Das ist richtig ! Allerdings sind deine Garagen derzeit der ETW nicht zugeordnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie24,

                währen Du mir geantwortet hast habe ich meinen Text über Deiner Antwort noch ergänzt.
                Die Feststellung für die ETW habe ich vermutlich erfolgreich abschließen können.

                Ich gehe davon aus, dass ich auch zur Tiefgarage eine eigene Feststellung erstellen muss weil ich von FA dafür ein eigenes Schreiben mit Aktenzeichen erhielt.
                Wenn ich Dich richtig verstanden habe sollte ich in beiden Feststellungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenführung beantragen.
                Ich konnte jedoch Ergänzende Angaben nicht finden.

                Leider erhalte ich bei der Feststellung zur Tiefgarage Fehlermeldungen, die evtl. auf
                1 - Angaben zur Grundstücksart
                Teileigentum zurückzuführen sind (siehe oben).

                Viele Grüße
                Helmsman

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                  #9
                  Die Ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung sind im Hauptvordruck zu finden.

                  Das mit dem Teileigentum und dem Sachwert ist schon richtig, da die Garagen bisher keiner Wohnnutzung zugeordnet sind.

                  Es muss die Bruttogrundfläche angegeben werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es muss die Bruttogrundfläche angegeben werden.
                    Also bei der Garage nicht der Miteigentumsanteil in m² sondern die gesamte Grundfläche des Grundstücks auf dem die drei Hochhäuser stehen oder nur die Summe aus Miteigentumsanteil in m² der ETW und Miteigentumsanteil in m² der Garage?
                    Viele Grüße
                    Helmsman

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                      #11
                      Die Bruttogrundfläche betrifft das Garagengebäude bzw. den Anteil, den deine Garage(n) daran ha/t/ben. Da geht es um den Sachwert.

                      Beim Grund und Boden ist nur der mit den Garagen verbundene Miteigentumsanteil zu erklären, die ETW wird ja gesondert erklärt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo Charly24,
                        die
                        6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung
                        habe ich jetzt entdeckt, danke Dir.

                        Mit der Tiefgarage kämpfe ich noch immer.
                        Es handelt sich um eine große Tiefgarage die rechts und links Einezelgaragen mit Garagentoren hat.
                        Eine davon ist mein Eigentum mit dem Antreil 9/10.000 = 12,546 m².

                        Beim Prüfen erhalte ich diese Hinweise.

                        Gefundene Fehler und Konflikte

                        ! Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
                        Mögliche Fehlerquellen
                        Anlage Grundstück (GW2)
                        1 - Angaben zur Grundstücksart

                        Anlage Grundstück (GW2) / 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert / Angaben bei Wohngrundstücken
                        zum Ertragswert (1. Eintrag)

                        1 - Allgemeine Angaben
                        2 - Garagen und Tiefgaragenstellplätze


                        Anlage Grundstück (GW2) / 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert
                        Nichtwohngrundstücke zum Sachwert
                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                        Wähle ich dann 1 - Angaben zur Grundstücksart wird angezeigt

                        ! Aktueller Fehler
                        ! Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
                        Art des Grundstücks

                        1 - Angaben zur Grundstücksart
                        und da meine Auswahl Teileigentum
                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                        Wähle ich 1 - Allgemeine Angaben wird angezeigt

                        ! Aktueller Fehler
                        ! Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
                        Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit)

                        1 - Allgemeine Angaben

                        8 Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit) 1972
                        Außer dem Jahr habe ich hier nichts eingetragen.
                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                        Wähle ich 2 - Garagen und Tiefgaragenstellplätze wird angezeigt
                        ! Aktueller Fehler
                        ! Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
                        Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze

                        2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
                        10 Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze 1
                        Außer der Anzahl 1 habe ich hier nichts eingetragen.
                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                        Wähle ich Nichtwohngrundstücke zum Sachwert wird angezeigt

                        ! Aktueller Fehler
                        ! Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
                        (Lageplan-)Nummer
                        Gebäudeart
                        Baujahr
                        Bruttogrundfläche


                        Nichtwohngrundstücke zum Sachwert
                        1. Eintrag
                        21 (Lageplan-)Nummer 1234/5
                        Meine Auswahl Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen
                        21 Baujahr 1975
                        22 Bruttogrundfläche 13
                        Ansonsten habe ich hier nichts eingetragen.

                        Wenn ich die Auswahl auf Einzelgaragen, Mehrfachgaragen ändere erhalte ich die
                        gleichen Fehlermeldungen.
                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Ich habe keinen Plan mehr was ich wo ändern muss.

                        Viele Grüße
                        Helmsman

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                          #13
                          Wahrscheinlich sind Einträge zum Ertragswert auf Seite 5 Unterseite 2 erfolgt, wie die Anzahl der Stellplätze. Das ist nicht zulässig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Charlie24,

                            das wird wohl mein Fehler gewesen sein.

                            Auf der Startseite ist unten die Anlagenübersicht mit
                            Hauptvordruck (GW1)
                            Anlage Grundstück (GW2)

                            Unter Anlage Grundstück (GW2) befindet sich der von Dir genannte Eintrag
                            5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
                            und da habe ich im Punkt
                            1 - Allgemeine Angaben das Baujahr 1972 eingetragen
                            und im Punkt
                            2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
                            Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze 1
                            eingetragen.

                            Nachdem ich alle Einträge unter
                            5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
                            gelöscht habe erhalte ich keine Fehler mehr und ich hoffe dass nun alles zu der Tiefgarage richtig eingertragen ist.

                            Herzlichen Dank für Deine Mühe.

                            Viele Grüße
                            Helmsman

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