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Hälftige Aufteilung als lediger

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    Hälftige Aufteilung als lediger

    Hi, ich bin gerade dabei, meine erste Steuererklärung über Elster zu erstellen. Ich bin ledig, und habe im Hauptvordruck bzw. sonst irgendwo alle Felder zu Person B/Ehegatte ausgelassen; insbesondere auch die drei Optionen bei "Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart". Wenn ich meine Angaben prüfen lasse, spuckt Elster mir den folgenden Fehler aus:

    "Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig."

    Dabei wird auf die oben erwähnten drei Optionen verwiesen, und das Kästchen "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" rot markiert. Ich verstehe nicht, warum ich das ankreuzen sollte, anscheinend habe ich an anderer Stelle irgendwo eine hälftige Aufteilung beantragt, ohne überhaupt angegeben zu haben, dass ich verheiratet bin.

    Wenn ich das markierte Feld ankreuze, und die Angaben prüfe, beschwert sich Elster nicht; aber in der Berechnung der Steuern werden dann tatsächlich die Sonderausgaben nur zur Hälfte abgesetzt.

    Wie kann ich diese hälftige Aufteilung vermeiden?

    Vielen Dank!




    #2
    Wie kann ich diese hälftige Aufteilung vermeiden?
    Indem du in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen keine Angabe in den Zeilen 10 bis 14 machst und in anderen Anlagen

    ebenfalls keine Angaben zur hälftigen Aufteilung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Ich hatte tatsächlich in der Anlage "Sonstiges" ein Häkchen bei "Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" gesetzt.

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