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Grundsteuererklärung: RLP Doppelhaushälfte

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    Grundsteuererklärung: RLP Doppelhaushälfte

    Hallo zusammen, ich komme leider bei unserer Erklärung nicht ganz weiter und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Wir haben eine Doppelhaushälfte in Rheinland-Pfalz. Das Flurstück teilen wir uns mit unseren Nachbarn. Dies ist auch im Grundbuch entsprechend geteilt worden.
    Nun komme ich bei den Angaben nicht weiter. Erst hatten wir bei Zeile 11 (Nenner/Zähler) 1 und 1 angeben. Das Formular zeigte auch keinen Fehler an.
    Dies kommt mir aber Falsch vor, weil sonst nirgendwo die Teilung eingetragen ist.

    Deswegen dachte ich bei Zeile 11, dass (Nenner/Zähler) 1 und 2 sein sollte. Dann zeigt mir das Formular aber mehrere Fehler an.
    Bei (GW1) Zeile 4 "Art der wirtschaftlichen Einheit" und (GW2) Zeile 4 (Fläche des Grundstücks).
    Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich es eingeben müsste?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    #2
    Das Flurstück teilen wir uns mit unseren Nachbarn.
    Dann ist das Wohnungseigentum und muss auch so erklärt werden. 1 und 2 kann in Zeile 11 von GW1 richtig sein,

    Gewissheit verschafft nur ein Blick in den Notarvertrag oder in das Grundbuch. Der m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 muss selbst berechnet werden,

    dass wäre bei 1 und 2 in Zeile 11 von GW1 die Hälfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hej Charlie24, vielen Dank, so ergibt es auch für mich mehr Sinn.

      Noch eine Frage zu dem "Eigentumsverhältnis" in diesem Fall.
      Da wir uns ein Flurstück teilen (auch im Grundbuch eingetragen) sind wir mit unseren Nachbarn eine Bruchteilsgemeinschaft oder?

      (Das Grundstück ... gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin beziehungsweise jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.)

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        #4
        ... sind wir mit unseren Nachbarn eine Bruchteilsgemeinschaft oder?
        Mit dem Nachbarn ja, aber danach wird ja nicht gefragt. Du machst eine Erklärung nur für dein Wohnungseigentum, der Nachbar für seines.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Aber macht man in GW1 nicht Angaben zu dem Grundstück an sich und erst in GW2 dann zu dem Wohneigentum und "Teilgrundstück"?
          Weil die Angabe zum Eigentumsverhältnis bei GW1 ist??

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            #6
            In GW1 machts Du Angaben zum Grundstück und wieviel Dir davon gehört. Bei den Eigentumsverhältnissen im GW1 geht es nur um dieses "Teilgrundstück". In GW2 kommt dann (die selbst berechnete) Größe dieses (Teil-)Grundstücks. Das Programm prüft, ob die Flächenangabe in GW2 zu den Angaben in GW1 passt.

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