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Grundsteuer Hauptfeststellung Zeile 32 "Eigentumsverhältnisse"

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    Grundsteuer Hauptfeststellung Zeile 32 "Eigentumsverhältnisse"

    Liebe Foristen,

    in Zeile 32 "Eigentumsverhältnisse" der Grundsteuer Hauptfeststellung hänge ich grad ein wenig: Unsere Form der Eigentümergemeinschaft war mir immer als "WEG" bzw. "Wohnungseigentümergemeinschaft" bekannt, unsere Merkmale/Charakteristika sind u. a. Sondereigentum, Verwaltung und Teilungserklärung, die das Gebäude in einzelne Bereiche unterteilt, die unterschiedlichen Eigentümern gehören, und die Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterscheidet; einmal p. a. Versammlung.

    Das wäre dann ja in o. g. Zeile 32 der Punkt "andere Grundstücksgemeinschaft", oder?

    Nach dem, was ich mir anrecherchierte, scheint mir "Bruchteilsgemeinschaft" nicht zuzutreffen.

    Ich bin halt irritiert, weil ich dachte, die "WEG" wäre ziemlich verbreitet und sie hier ja quasi unter "ferner liefen" rangiert, eben als letzter Punkt der Liste "andere Grundstücksgemeinschaft", sofern zutreffend, wie gesagt ...

    Lieben Dank vorab ...

    #2
    Möchtest Du tatsächlich eine Steuererklärung für die ganze Wohnungseigentümergemeinschaft abgeben, oder geht es jetzt nur um die Erklärung für Dein Alleineigentum?

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      #3
      Guten Tag,

      es geht nur um meine Wohnung = mein Sondereigentum.

      Aber ich lese die Zeile 32 auch so, dass man sich hier punktuell (vorherige Seite war Gemarkung, Flurstück etc.) zum *gesamten Grundstück* äußern soll - siehe dort als copy/paste aus der Elster-Hilfe zur gleichen Zeile 32:

      "Eigentumsverhältnisse

      Geben Sie bitte an, wem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört. Bei einem Erbbaurecht geben Sie bitte die Rechtsform des Erbbauberechtigten, bei einem Grundstück mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Rechtsform der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grund und Bodens an."

      Und das "Grundstück" gehört ja nicht mir bzw. das verstehe ich so, dass das Grundstück gemeint ist, auf dem die gesamte Immobilie steht ...

      Und dass hier sozusagen die rechtliche Form der Gemeinschaft abgefragt wird, so lese ich es ...

      Kommentar


        #4
        Aber Deine Wohnung gehört doch Dir / Ehepartner.
        Bei Dir alleine müsste 0 Alleineigentum einer natürlichen Person
        Bei Ehepartner wäre 4 Ehegatten/Lebenspartner (weiter mit Zeile 41)

        meiner Meinung nach die richtige Wahl.

        Gruß
        Frank der an anderen Punkten grübelt

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          #5
          Vielen Dank!

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            #6
            Hallo liebe Foristen,

            vllcht. doch nur noch einmal die Nachfrage, mit Bezug auf die oben bereits kopierte Elster-Hilfe: Hier ist mit "Grundstück" also wirklich die einzelne (!) Wohnung gemeint, in diesem Fall meine, habe ich dies abschließend so richtig verstanden?

            Elster-Hilfe zu Zeile 32:

            "Eigentumsverhältnisse

            Geben Sie bitte an, wem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört. Bei einem Erbbaurecht geben Sie bitte die Rechtsform des Erbbauberechtigten, bei einem Grundstück mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Rechtsform der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grund und Bodens an."

            Danke!

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              #7
              Hier ist mit "Grundstück" also wirklich die einzelne (!) Wohnung gemeint,
              Richtig ! Wem gehört die Eigentumswohnung ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo!
                Sie gehört mir ...

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                  #9
                  Sie gehört mir ...
                  Dann ist Alleineigentum auszuwählen und beim Anteil 1 und 1 einzutragen
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    DANKE!!! ... und ein angenehmes WE!

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