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Pauschbetrag für Versorgungsbezüge wird nicht berücksichtigt

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    Pauschbetrag für Versorgungsbezüge wird nicht berücksichtigt

    Ein freundliches Hallo in die Runde!

    Eine kurze Frage zum Verständnis:

    Ich erhalte Versorgungsbezüge und in der ELSTER Voraus-Steuerberechnung (ESt 1 A für 2021) einen Pauschbetrag für Versorgungsbezüge von 102,00€.
    Dieser Betrag wurde mir jetzt vom FA Berlin gestrichen. Dies wurde ersichtlich durch eine Tabelle im "Vergleich Bescheiddaten 2021".
    Das ist eine PDF Datei mit den in Elster eingegebenen Zahlen und den Zahlen des FA.

    Dadurch erhöhen sich natürlich die Gesamteinkünfte um genau diese 102,00€.

    Mit der Bitte einer kurzen Erklärung, was läuft da vielleicht falsch.



    #2
    Hast du vielleicht höhere Werbungskosten aus deinen Versorgungsbezügen geltend gemacht und die in den falschen Zeilen eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, im Gegenteil.
      2020 bekam ich noch Gehalt und ab September Versorgungsbezüge. Da konnte ich noch für 8 Monate "richtig" Werbungskosten geltend machen.
      Ab 2021 komplett Versorgungsbezüge und sehr geringe Werbungskosten, genauer gesagt ganze 241,00€ wurden auch so vom FA berechnet.
      Diese wurden als "Werbungskosten zu Versorgungsbezügen" ausgewiesen.
      Die Freibeträge für Versorgungsbezüge sind auch berechnet worden, sowohl von Elster als auch vom FA.
      Und nein, alles ist richtig eingetragen.




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        #4
        Hallo,

        Diese wurden als "Werbungskosten zu Versorgungsbezügen" ausgewiesen.
        Dann wurden sie doch berücksichtigt.
        Die Pauschale gibt es natürlich nicht nochmal obendrauf.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Hallo reckoner,

          die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen sind halt normale Werbungskosten!

          Zur Erläuterung: 2020 habe ich Gehalt bezogen und Versorgungsbezüge erhalten.
          2020 habe ich also "normale Werbungskosten"," Werbungskosten zu Versorgungsbezügen", also die 102€ Pauschale zu Versorgungsbezügen und die Freibeträge für Versorgungsbezüge erhalten!
          So hat es Elster und das FA Berlin 2020 auf den Cent genau berechnet!
          2021, wie oben beschrieben, berechnet Elster die 102€ Pauschale mit in die Steuerberechnung und das FA eben nicht.

          Also nochmal, wo liegt der Fehler?

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            #6
            ... und sehr geringe Werbungskosten, genauer gesagt ganze 241,00€ wurden auch so vom FA berechnet. Diese wurden als "Werbungskosten zu Versorgungsbezügen" ausgewiesen.
            Dann ist es doch so, wie ich geschrieben habe, die 241,00 € hätten unter 18 - Werbungskosten in Sonderfällen in Zeile 73 erklärt werden müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Da bin ich etwas platt, ich hätte also meine "Beträge zu Berufsverbänden" und die "Kontoführungsgebühren" unter: 18 - Werbungskosten in Sonderfällen in Zeile 73 eintragen sollen?
              Na gut, ich bin kein Profi, deshalb frage ich auch freundlich nach warum die Steuerberechnung von ELSTER und dem FA Berlin nicht gleich berechnet wurde (um die besagten 102€).

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                #8
                Zitat von Rentner2020 Beitrag anzeigen
                Da bin ich etwas platt, ich hätte also meine "Beträge zu Berufsverbänden" und die "Kontoführungsgebühren" unter: 18 - Werbungskosten in Sonderfällen in Zeile 73 eintragen sollen?
                Na gut, ich bin kein Profi, deshalb frage ich auch freundlich nach warum die Steuerberechnung von ELSTER und dem FA Berlin nicht gleich berechnet wurde (um die besagten 102€).
                Ich verstehe nicht, was du willst. 2020 warst du noch teilweise nichtselbständig beschäftigt, also konntest du Werbungskosten daraus haben.
                2021 nicht. Also kannst du 2021 nur noch Werbungskosten aus Versorgungsbezügen haben. Diese waren höher als die Pauschale, also taucht die in der Berechnung nicht auf.
                Warum willst du jetzt nachträglich ein Fass für 2020 aufmachen?

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                  #9
                  Hallo multi,

                  ich wollte "nachträglich kein Fass aufmachen" und 2020 war nur als Vergleich zu Sprache gekommen, denn da hat es ja geklappt.
                  Es ging die ganze Zeit nur um 2021 und die unterschiedliche Steuerberechnung von ELSTER und dem FA Berlin, mehr nicht.
                  Ich ging davon aus, dass möglicherweise ein anderer Benutzer ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

                  Ich beende für mich mal das Thema und danke für die Bemühungen!

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                    #10
                    Hallo,

                    die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen sind halt normale Werbungskosten!
                    OK, ich verstehe worauf du hinaus willst.

                    Eigentlich gibt es aber keine normalen Werbungskosten, sondern nur welche im Zusammenhang speziell mit einer Einkunftsart.
                    Und das was du meinst sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Also: Strebst du solche Einkünfte (wieder) an?

                    "Kontoführungsgebühren"
                    ... sind aktuell wohl nur für die Versorgungsbezüge nötig.
                    Interessant wäre die Frage, ob diese Kosten für 2020 nicht eigentlich hätten aufgeteilt werden müssen. [natürlich nicht ernst gemeint]

                    Ich beende für mich mal das Thema und danke für die Bemühungen!
                    Schade, dass du mittendrin schon aufgeben willst.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Mein ELSTER kann nun mal nur richtig rechnen, wenn es erfährt, dass es sich um Werbungskosten zu Versorgungsbezügen handelt und

                      das geht nur über den Eintrag in Zeile 73 der Anlage N. Im Jahr des Eintritts in den Ruhestand fällt das nicht auf, da gibt es ja noch

                      Werbungskosten aus der aktiven Tätigkeit. Und man bekommt den Pauschbetrag von 102,00 € auch bei Bezug ab Dezember ungekürzt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        So, ich habe beide Varianten soeben noch einmal durchlaufen lassen.
                        Jetzt kam in der Hinweis in der Steuerberechnung, Werbungskosten aus einem aktiven Arbeitsverhältnis eingetragen zu haben. Ich solle die Angaben prüfen. Da sind die 102€ auch aufgeführt.
                        Bei einer früheren Steuerberechnung kam dieser Hinweis übrigens nicht.
                        Charlie24 liegt also richtig, die Eingaben sind in Zeile 73 der Anlage N einzutagen.
                        Dann sind die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen auch vorhanden, die 102€ fallen weg.

                        Danke für die Bemühungen!

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