Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung: Korrektur nach Abgabe möglich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung: Korrektur nach Abgabe möglich?

    Hallo,
    ich habe vorgestern die Grundsteuererklärung Online abgegeben. Wenn mir nun noch ein Fehler auffällt (bspw. durch Durchstöbern dieses Forums), wie kann ich die bereits abgegebene Grundsteuererklärung korrigieren?

    Ich würde ja hoffen, dass ich sie zumindest bis 31.10.22 einfach nochmal abgeben kann (mit demselben Schlüssel, nämlich der Steuernummer), und das dann die neue Erklärung die alte ersetzt. Weiß hier jemand, wie das wirklich ist?

    Danke und Grüße
    Marc-Philip

    #2
    Hallo,
    das geht ...gehe in Mein Elster zu Meine Formulare in den Reiter übermittelte Formulare...hier ganz rechts bei Aktionen ...in ein neues Formular übertragen...dann den Fehler korrigieren und erneut senden.

    Kommentar


      #3
      Hallo
      Ich habe ebenfalls heute meine Grundsteuererklärung online abgegeben. Anfangs habe ich uns, also meinen Mann und mich als Bruchsteilgemeinschaft angegeben. Und zusätzlich als Ehegatten. Weil wir ja verheiratet sind.
      Daraufhin wurde ich von der Autokorrektur darum gebeten mich zu entscheiden. Also habe ich - da man ja auch immer die Anteile (jeder von uns hat 50% Besitz am Haus) -angeben muss, mich für die Kategorie "Ehegatten" und nicht mehr für Bruchsteilgemeinschaften (Was für ein Wort!) entschieden.
      Im Nachhinein bin ich aber unsicher, ob das richtig war. Muss ich nicht statt Ehegatten, Bruchsteilnehmer angeben? Meinem Mann und mir gehört doch zu je halben Besitz unser Haus! Oder wie sieht das aus? muss ich das korrigieren und wenn ja wie???

      Kommentar


        #4
        muss ich das korrigieren und wenn ja wie???
        Nein, Ehegatten ist schon richtig. Diese Auswahl hat auch Vorrang vor Bruchteilsgemeinschaft, weil es für Ehegatten extra Vorschriften für die

        Bildung von wirtschaftlichen Einheiten gibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

          Kommentar


            #6
            Hallo, ich habe meine Grundsteuererklärung bereits abgegeben. Mein Mann hat keinen Elster-Zugang, dafür aber ein Haus mit Grundstück, für das er ebenfalls eine eigene Erklärung machen muss. Jetzt hat man ihm auf Nachfrage erklärt, dass er seine Erklärung auch über meinen Elster-Zugang machen kann. Aber.... jedes mal wenn ich mich einlogge und das Formular "Grundsteuererklärung" lässt mir das Programm nur die Wahl meine eigene Erklärung zu korrigieren. Was muss ich machen um mit einem Elster-Zugang, der bereits einmal genutzt wurde für eine Grundsteuererklärung, eine zweite auf ein anderes(!) Haus bezogene Erklärung herzustellen??
            Freue mich über Hilfe....

            Kommentar


              #7
              Du musst ein neues Formular auswählen. Gehe bei MeinElster auf "Alle Formulare" und dann auf Grundsteuer. Nach der Auswahl deines Bundeslandes machst mit "Ohne Datenübernahme" weiter.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar

              Lädt...
              X