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Grundsteuererklärung - BAYERN

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    Grundsteuererklärung - BAYERN

    Hallo,
    Frage ob ich das richtig interpretiere:
    Fall ist einfach ZWEIFAMILIENHAUS. Eine Flurstücknummer , eingetragene Eigentürmer sind 2 Ehepaare...also im Grundbuch Eigentümer je 1/4-tel; Wohnungseigentum; jedes Ehepaar gibt seine eigene Grundsteuererkläung separat ab....soweit alles klar.
    Nun:
    - Hauptvordruck Zeilen 30/49: Hier heißt es ja "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" und in Klammern (Grundstück!) ..hier dennoch nur mit Zähler 1 und Nenner 2 jeweils für beide Ehepartner.
    - Anlage Grundstück Zeile 6 wird in dem Fall auch wieder Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen...die Fläche in Zeile 4 aber voll erfasst.

    Alles ein wenig seltsam ... laut Grundbuch sind die Anteile 1/4tel..für diese Erklärung immer 1/2, in den Erläuterungen steht was von Fläche anteilig ...aber ich denke so sollte es eingabetechnisch passen?

    Danke SeMa

    #2
    Anlage Grundstück Zeile 6 wird in dem Fall auch wieder Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen...die Fläche in Zeile 4 aber voll erfasst.
    Ja, das stimmt doch auch. Es gibt beim Wohnungseigentum doch jeder seine eigene Erklärung ab

    Hier heißt es ja "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" und in Klammern (Grundstück!) ..hier dennoch nur mit Zähler 1 und Nenner 2 jeweils für beide Ehepartner.
    Auch das ist für die eigene Erklärung zutreffend. Bezogen auf die Hälfte des Flurstücks besitzt jeder der Ehegatten wieder die Hälfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie !!
      Ich frage mich nur, wenn der Steuerpflichtige nun nicht online, sondern das beschreibbare PDF ausfüllt...hier wird nicht wie in der Onlineversion explizit nach Wohneigentum gefragt....wie erkennt die Finanzverwaltung dann zuverlässig, dass es noch 2 weitere Eigentümer gibt?

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        #4
        hier wird nicht wie in der Onlineversion explizit nach Wohneigentum gefragt.
        Wo wird denn in Bayern nach der Grundstücksart gefragt ? Das Finanzamt hat die vorhandenen wirtschaftlichen Einheiten doch auch bisher schon bewertet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich meinte die Anlage Grundstück dort unter "Bezeichnung"....das wie ich schrieb "explizit nach Wohneigentum gefragt" ist nicht zutreffend - sorry. Aber du hast natürlich recht mit deiner Anmwerkung zur bisherigen Bewertung des Finanzamtes

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