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GW1 Angaben zu Eigentümer / Doppelhaushälfte

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    GW1 Angaben zu Eigentümer / Doppelhaushälfte

    Hallo Elster-Team,

    ich hänge derzeit an der Angabe der Eigentümer für unser Grundstück.

    Folgende Hintergrundinfos dazu:

    Das Grundstück besteht aus einem Flurstück. Das Grundstück wurde mit zwei Doppelhaushälften bebaut. Die jeweiligen Häuser sind räumlich in sich abgeschlossen im Sinne
    von §3 Abs. 2 WEG und im Aufteilungsplan mit den entsprechenden Nummern bezeichnet.

    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich bei der Angabe der Eigentümer nur mich und meine Frau angeben, oder auch in dem Falle auch meine Schwester und Schwager.
    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde derzeit getrennt erhoben und ausgestellt. Die Ausfüllhilfe für die Erklärung haben auch beide Seiten getrennt erhalten.
    Derzeit habe ich als Eigentümer nur meine Frau und mich zu jeweils 1/2 Hälfte angegeben. Im Auszug vom Grundbuch mit der Überschrift Grundbuchbezirk gibt es zwei Blätter
    die 2195 als Eigentümer von mir und meiner Frau und im Blatt 2196 als Eigentümer von meiner Schwester und Schwager.

    Danke vorab und schönen Abend

    #2
    Du musst natürlich nur euer Wohnungseigentum angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      Wie sieht es bei der Angabe der Grundstücksgröße aus ?

      Hier habe ich in Elster bei dem Formular "GW1 Gemarkung bzw. Flurstück" die amtliche Fläche mit der kompletten Grundstücksgröße von 522 m2 angegeben.

      Korrekt ist ja aber nur die Hälfte (261 m2 pro Doppelhaushälfte, Teilung durch WEG)

      Im Formular "GW2 "Angaben zum Grund und Boden" habe ich die Fläche dann nur mit 261 m2 (also nur unsere Seite) angegeben.

      Wäre dies korrekt ?

      Danke vorab und schönen Abend !

      Kommentar


        #4
        Wäre dies korrekt ?
        Das ist korrekt. In Zeile 11 von GW1 sind als Zähler 1 und als Nenner 2 anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Guten Abend Charlie24,

          danke für die schnelle Rückantwort.

          Ich habe die Antwort nicht 100% verstanden und möchte daher nochmals nachfragen.

          Meine Frage bezieht sich ja auf die Angabe der Grundstücksgröße, d.h. im ersten Formular die Angabe mit 522 m2 und im zweiten Formular nur die Hälfte mit 261 m2 (nur unsere Doppelhaushälfte)

          Danke !

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            #6
            Meine Frage bezieht sich ja auf die Angabe der Grundstücksgröße, d.h. im ersten Formular die Angabe mit 522 m2 und im zweiten Formular nur die Hälfte mit 261 m2 (nur unsere Doppelhaushälfte)
            Das ist korrekt, das habe ich doch geantwortet. Damit diese Angaben akzeptiert werden, müssen in GW1 in Zeile 11 natürlich auch Zähler und Nenner passen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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