Hallo Elster-Team,
ich hänge derzeit an der Angabe der Eigentümer für unser Grundstück.
Folgende Hintergrundinfos dazu:
Das Grundstück besteht aus einem Flurstück. Das Grundstück wurde mit zwei Doppelhaushälften bebaut. Die jeweiligen Häuser sind räumlich in sich abgeschlossen im Sinne
von §3 Abs. 2 WEG und im Aufteilungsplan mit den entsprechenden Nummern bezeichnet.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich bei der Angabe der Eigentümer nur mich und meine Frau angeben, oder auch in dem Falle auch meine Schwester und Schwager.
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde derzeit getrennt erhoben und ausgestellt. Die Ausfüllhilfe für die Erklärung haben auch beide Seiten getrennt erhalten.
Derzeit habe ich als Eigentümer nur meine Frau und mich zu jeweils 1/2 Hälfte angegeben. Im Auszug vom Grundbuch mit der Überschrift Grundbuchbezirk gibt es zwei Blätter
die 2195 als Eigentümer von mir und meiner Frau und im Blatt 2196 als Eigentümer von meiner Schwester und Schwager.
Danke vorab und schönen Abend
ich hänge derzeit an der Angabe der Eigentümer für unser Grundstück.
Folgende Hintergrundinfos dazu:
Das Grundstück besteht aus einem Flurstück. Das Grundstück wurde mit zwei Doppelhaushälften bebaut. Die jeweiligen Häuser sind räumlich in sich abgeschlossen im Sinne
von §3 Abs. 2 WEG und im Aufteilungsplan mit den entsprechenden Nummern bezeichnet.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich bei der Angabe der Eigentümer nur mich und meine Frau angeben, oder auch in dem Falle auch meine Schwester und Schwager.
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde derzeit getrennt erhoben und ausgestellt. Die Ausfüllhilfe für die Erklärung haben auch beide Seiten getrennt erhalten.
Derzeit habe ich als Eigentümer nur meine Frau und mich zu jeweils 1/2 Hälfte angegeben. Im Auszug vom Grundbuch mit der Überschrift Grundbuchbezirk gibt es zwei Blätter
die 2195 als Eigentümer von mir und meiner Frau und im Blatt 2196 als Eigentümer von meiner Schwester und Schwager.
Danke vorab und schönen Abend
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