Hallo,
ich habe leider nichts zu dem Thema gefunden - falls es das schon gibt - sorry.
Ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Parteien und 7 Eigentümern.
Das Formular konnte ich mit Hilfe der Anleitungen sehr gut ausfüllen, nur an einem Punkt bin ich mir nicht sicher.
Es geht um die "Empfangsvollmacht". In der Anleitung steht "Sofern gewünscht kann an dieser Stelle ein abweichender Empfangsbevollmächtigter benannt werden, welcher dann den Bescheid erhält."
In den Hinweisen bei Elster ist das ein bisschen anders formuliert.
Daher die Frage: MUSS ich einen Bevollmächtigten eintragen oder KANN ich das tun (bezogen auf Eigentumswohnung und mehrere Eigentümer).
Und wenn man das MUSS, müssen dann alle 7 Eigentümer den gleichen angeben, z.B. Hausverwaltung ?
Ich weiß ja nicht, ob die anderen Eigentümer die Erklärung schon abgegeben haben.
Danke im Voraus.
ich habe leider nichts zu dem Thema gefunden - falls es das schon gibt - sorry.
Ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Parteien und 7 Eigentümern.
Das Formular konnte ich mit Hilfe der Anleitungen sehr gut ausfüllen, nur an einem Punkt bin ich mir nicht sicher.
Es geht um die "Empfangsvollmacht". In der Anleitung steht "Sofern gewünscht kann an dieser Stelle ein abweichender Empfangsbevollmächtigter benannt werden, welcher dann den Bescheid erhält."
In den Hinweisen bei Elster ist das ein bisschen anders formuliert.
Daher die Frage: MUSS ich einen Bevollmächtigten eintragen oder KANN ich das tun (bezogen auf Eigentumswohnung und mehrere Eigentümer).
Und wenn man das MUSS, müssen dann alle 7 Eigentümer den gleichen angeben, z.B. Hausverwaltung ?
Ich weiß ja nicht, ob die anderen Eigentümer die Erklärung schon abgegeben haben.
Danke im Voraus.
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