Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - Baden-Württemberg - Eigentumswohnung - Empfangsvollmacht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - Baden-Württemberg - Eigentumswohnung - Empfangsvollmacht

    Hallo,
    ich habe leider nichts zu dem Thema gefunden - falls es das schon gibt - sorry.

    Ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Parteien und 7 Eigentümern.

    Das Formular konnte ich mit Hilfe der Anleitungen sehr gut ausfüllen, nur an einem Punkt bin ich mir nicht sicher.

    Es geht um die "Empfangsvollmacht". In der Anleitung steht "Sofern gewünscht kann an dieser Stelle ein abweichender Empfangsbevollmächtigter benannt werden, welcher dann den Bescheid erhält."
    In den Hinweisen bei Elster ist das ein bisschen anders formuliert.

    Daher die Frage: MUSS ich einen Bevollmächtigten eintragen oder KANN ich das tun (bezogen auf Eigentumswohnung und mehrere Eigentümer).

    Und wenn man das MUSS, müssen dann alle 7 Eigentümer den gleichen angeben, z.B. Hausverwaltung ?
    Ich weiß ja nicht, ob die anderen Eigentümer die Erklärung schon abgegeben haben.

    Danke im Voraus.


    #2
    Nein.Es geht um deinen Bescheid für dein Wohnungseigentum. Wenn den dein Steuerberater oder dein Bruder bekommen soll, musst du das asufüllen. Wenn nicht, nicht. Mit den anderen Eigentümern hat das nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      Hier steht's:

      Zitat von MichiBlubb Beitrag anzeigen
      Sofern gewünsch
      Zitat von MichiBlubb Beitrag anzeigen
      Ich bin Eigentümerin
      ...
      Eigentumswohnung und mehrere Eigentümer)
      Entweder bist Du Eigentümer der Wohnung, oder es gibt mehrere Eigentümer.

      Schonmal gar nicht gibt es eine Verpflichtung, seinen Bescheid der Hausverwaltung zusenden zu lassen.

      Kommentar

      Lädt...
      X