Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

[Einfamilienhaus NRW] Zwei Bodenrichtwerte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    [Einfamilienhaus NRW] Zwei Bodenrichtwerte

    Hallo zusammen,

    wir besitzen ein Einfamilienhaus in NRW. Uns wurden für das Grundstück (1400qm) zwei Bodenrichtwerte zugestellt:

    EUR 250 (Ein/Zweigeschossig/) und EUR 150 Außenbereich.

    Bei Boris ist das gesamte Grundstück mit EUR 250 angegeben.

    Haus und Garage nehmen rund 300 qm ein. Der Rest ist Vorgarten und Garten.

    Muss ich den hohen Bodenrichtwert für das gesamte Grundstück ansetzen? Oder gilt das nur für die 300 qm Bebauung und der Garten ist mit den EUR 150 anzusetzen?

    Ich nutze derzeit Buhl Wiso Grundsteuer als Hilfe.

    Vielen Dank
    Conrad

    #2
    Bei 1400 m2 wird ein Teil Bauland sein, ein Teil wird was anderes sein. Die bebauten m2 entsprechen nicht dem Bauland, sondern dem Baufenster, was hier nicht relevant ist.
    Das könnte im Notarvertrag oder bei der Gemeinde... aufgeschlüsselt sein.
    Das sollte bei https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ ersichtlich sein. Muss aber nicht.

    Kommentar


      #3
      Muss ich den hohen Bodenrichtwert für das gesamte Grundstück ansetzen?
      Meines Erachtens ja, Ein/Zweigeschossig ist doch ein auf die konkrete Bebauung bezogener Bodenrichtwert.

      In den FAQ von NRW findet man dazu folgende Aussagen:

      Enthält der Sachdatenauszug zu Ihrem Grundstück mehrere Bodenrichtwerte, tragen Sie den Bodenrichtwert in der Feststellungserklärung ein, dessen Art der
      Nutzung Ihres Grundstücks entspricht. Für eine Bodenrichtwertzone liegen zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte für „Wohnen“ – einmal für „ein-/zweigeschossig“,
      einmal für „mehrgeschossig“ – vor. Für ein zweigeschossiges Einfamilienhaus (EG und 1. OG) ist der Bodenrichtwert für „Wohnen, ein-/zweigeschossig“ zugrunde zu legen.


      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,
        ich wärme das Thema mal wieder auf da ich in Prinzip die gleiche Frage habe.
        Ich kann das durch eure Antworten aber nicht für mich klären.

        Mir werden auch zwei Bodenrichtwerte mitgeteilt. Auch hier einmal für Ein-/Zweigeschossig und Außenbereich.
        Der Auszug aus den FAQ klärt für mich nur die Frage was man wählt wenn zwei Bodenrichtwerte im Prinzip die Aussage haben. In dem Fall "mehrgeschossig" und "ein-/zweigeschossig". Kann ja beides sein. Da ist es schon sinnvoll wenn man weiß welchen Fall man wählt wenn man ein zweigeschossiges Haus hat.

        Es wurde mir, und auch dem Themenstarter, aber für ein Grundstück zwei Bodenrichtwerte angegeben die nicht miteinander verwechselbar sind; bebaut 205€ und Außenbereich 160 €

        Die Grundfläche, bebaute Fläche, des Hauses sind vielleicht 60 m² + Garage. Der Rest von unseren 850 m² sind Garten.
        Ich bin mir halt auch unsicher, finde aber nichts wo man diesen Fall genau nachlesen kann.
        Ich denke mir, wenn die Stadt mir schon beide Bodenrichtwerte so hin schreibt, wird man wohl davon ausgehen, dass man darin unterscheidet. Aber komischerweise lese ich davon nirgendwo etwas.

        Hat das vielleicht jemand schon so angegeben?

        Vielen Dank und Grüße
        Simone

        Kommentar

        Lädt...
        X