Anteil Erbengemeinsachaft in anderem Bundesland

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  • Ehrhardus
    Neuer Benutzer
    • 13.02.2014
    • 2

    #1

    Anteil Erbengemeinsachaft in anderem Bundesland

    Ich wohne in BWB und gebe hier meiner Grundsteuererkläung über Elster ab.
    Ich habe noch einen Anteil eines alten Hauses in Rheinland-Pfalz, muß ich dies bei mir unter "weiterer Eintrag" auch angeben?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Du musst die Grundsteuererklärung nicht an Deinem Wohnsitz abgeben, sondern am Ort der Immobilie. In diesem Fall muss sich allerdings die Erbengemeinschaft drum kümmern.

    Kommentar

    • Ehrhardus
      Neuer Benutzer
      • 13.02.2014
      • 2

      #3
      Ich habe die hausverwaltung übernommen und gebe die anteiligen Einkünfte bei mir in BWB an. Bisher hatte ich nichts mit einem Finanzamt in Rheinlanfd-Pfalz zu tun

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Bisher hatte ich nichts mit einem Finanzamt in Rheinlanfd-Pfalz zu tun
        Das macht doch nichts. Die Grundsteuererklärung wird über das Aktenzeichen gesteuert, es muss das Formular für

        die anderen Bundesländer ausgewählt werden. Der Ort der Verwaltung spielt hier keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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