Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - wie Garage erklären ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - wie Garage erklären ?

    Ich gehöre einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Schleswig-Holstein an, der ein Doppelhaus von 1936 auf einem 1562 m² großen Flurstück mit 6 Wohnungen und 2 Garagen im Kellergeschoß gehört. Auf die sechs Wohnungen entfallen 952 Miteigentumsanteile (MEA) und jede Garage wird mit 24 MEA veranschlagt. Nachdem ich meine Wohnungen verkauft habe, verbleibt mir einzig eine der beiden Garagen, bei der ich jetzt zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert werde. Beim Befüllen des Hauptvordrucks GW1 werfen sich folgende Probleme auf: 1. kann ich nicht "Moltkestraße 11-13" eintragen, da für die Hausnummer nur 4 Stellen erlaubt sind; 2. weiß ich nicht, was bei den "Eigentumsverhältnissen" zutrifft: Ist die Angabe "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" richtig? Und muss ich dann sämtliche Angehörige der WEG mit entsprechenden MEA und Geburtsdatum aufführen?
    Zuletzt geändert von wm0001; 24.08.2022, 13:58.

    #2
    Du musst nur dein Teileigentum, also den Miteigentumsanteil für die verbliebene Garage und die Garage selbst zum Sachwert erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die flotte Reaktion!
      Es mag IHNEN geläufig sein, mit welchen Eintragungen die Garage sowie der MEA zu Sachwerten erklärt werden: ICH bin bislang weder in GW1 noch GW2 auf die Bezeichnung "Sachwert" gestoßen.
      Können Sie sich bitte etwas detaillierter äußern?
      Vielen Dank im Voraus!

      Kommentar


        #4
        ICH bin bislang weder in GW1 noch GW2 auf die Bezeichnung "Sachwert" gestoßen.
        Das Flurstück ist im Hauptvordruck auf Seite 3 zu erfassen, der Garagenanteil von 24 ist der Zähler für Zeile 11, ob der Nenner jetzt 1000 oder 10000
        oder auch 1562 ist, geht aus dem Beitrag #1 nicht hervor.

        Der berechnete m²-Anteil ist auf Seite 4 in Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2) einzutragen. Auf Seite 6 von GW2 lautet die Überschrift:

        Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert. Dort erfasst man die Garage mit der Bruttogrundfläche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nachfrage dazu:
          Wir haben ein Reihenhaus in Berlin mit einer Garage auf einem Nachbargrundstück Grundstück, das wir uns mit insgesamt 16 Eigentümern teilen. Flur ist gleich, das Flurstück unterscheidet sich im Nenner.
          Wenn ich es richtig verstanden habe, gebe ich im Hauptvordruck auf Seite 3 die Garage als weiteres Flurstück ein, erfasse in Zeile 10 die qm des gesamten Grundstücks und in Zeile 11 Zähler=1, Nenner=16. Soweit richtig?
          Die Angaben bei GW2 habe ich wie oben beschrieben vorgenommen und direkt den Quadratmeter-Anteil eingegeben.
          Bei Prüfung erhalte ich allerdings die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
          Das Haus ist doch ein Wohngrundstück mit Ertragswert, die Garage ein Nichtwohngrundstück mit Sachwert. Wo liegt der Fehler?

          Kommentar


            #6
            Das Haus ist doch ein Wohngrundstück mit Ertragswert, die Garage ein Nichtwohngrundstück mit Sachwert. Wo liegt der Fehler?
            Eine Garage, die zu einer Wohnnutzung gehört, darf nicht zum Sachwert erklärt werden. Da ist unter Ertragswert nur die Anzahl der Stellplätze einzutragen.

            Seite 5, Teilseite 2 der Anlage Grundstück.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Kladower in dem Fall gehört die Garage ja zur Wohnung aufgrund des Nutzungszusammenhangs. Nur einzelne Garagen ohne Whg. sind nach Sachwert zu ermitteln.

              Kommentar


                #8
                Danke für die schnellen Antworten.
                Die Garage ist ein völlig getrenntes Grundstück mit eigenem Grundbucheintrag. Sie könnte auch von jemand erworben werden, der weit entfernt wohnt.

                Kommentar


                  #9
                  gelöscht, gelöscht
                  Zuletzt geändert von elsterer8; 18.09.2022, 12:09.

                  Kommentar


                    #10
                    Im Hilfetext auf Seite 5 ist es tatsächlich erklärt: "Ein Stellplatz gehört auch dann noch zu diesem Eigentum, wenn für ihn ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. Es kommt auch nicht darauf an, ob sich eine Garage auf dem Grundstück der Eigentumswohnungsanlage oder auf einem Grundstück in der näheren Umgebung befindet". Danke für die Hilfe, jetzt habe ich es verstanden!

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X