Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BaWü: Stellplätze Tiefgarage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BaWü: Stellplätze Tiefgarage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Hallo zusammen,

    für meine Eigentumswohnung habe ich zwei Einträge im Grundbuch, also zwei Grundbuchnummern:

    Die Wohnung, mit einem Miteigentumsanteil von 1.220 / 10.000
    Den Tiefgaragenstellplatz, mit einem Miteigentumsanteil von 60 / 10.000

    Beides liegt im gleichen Flurstück und das Grundstück selbst hat eine Gesamtfläche von 1.000 m².

    ---

    Hier die 3 Möglichkeiten, die es vielleicht gibt:

    1) Wohnung und Tiefgaragenstellplatz wird zusammenaddiert, und als ein Eintrag ohne Grundbuchnummer angegeben: (1.280 / 10.000) * 1.000 m² = 128 m²

    2) Wohnung und Tiefgaragenstellplatz werden getrennt angegeben, als zwei gleiche Flurstücke aber mit verschiedenen Anteilen und Grundbuchnummern: (1.220 / 10.000) * 1.000 m² und (60 / 10.000) * 1.000 m² = 122 m² + 6 m² = 128 m²

    3) Nur die Wohnung wird angegeben, weil in Baden-Württemberg Stellplätze/Garagen nicht anzugeben sind, da sie keine Nutzflächen sind: (1.220 / 10.000) * 1.000 m² = 122 m²

    ---

    Ich selbst habe 2) verwendet, bekam aber nun zu hören, dass 3) korrekt ist. Dann würde ich ja mit meinen Angaben 6 m² zu viel zahlen.

    Mir wird aber nicht klar, wieso 3) verwendet werden sollte, da dies bedeuten würde, dass bei 10 Stellplätzen mit jewels 60 Miteigentümeranteilen dann 10 * (60 / 10.000) * 1.000 m² = 60 m² der Grundstückfläche unversteuert blieben.

    ---

    Bei https://grundsteuer.de/steuererklaer...en-parkplaetze steht:

    Baden-Württemberg: Überhaupt kein Ansatz von Garagenflächen als Nutzfläche, da nur die Grundstücksfläche maßgebend ist.

    Dies bedeutet doch, dass die komplette Grundstücksfläche zu besteuern ist, dass also jeder Miteigentümer seinen kompletten Miteigentümeranteil inklusive Stellplätze anzugeben hat, oder nicht? Denn es geht ja nicht um die Nutzfläche, sondern um die komplette Grundstücksfläche.

    ---

    Zur Vereinfachung der Steuererklärung könnte ich mir vorstellen, dass 1) auch möglich ist, da es in Baden-Württemberg laut der Anleitung nicht erforderlich ist, die Grundbuchblattnummer mit anzugeben. Ist das richtig?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Ich selbst habe 2) verwendet, bekam aber nun zu hören, dass 3) korrekt ist. Dann würde ich ja mit meinen Angaben 6 m² zu viel zahlen.
    Was auch richtig ist. Die Anteile am Grund und Boden sind auch in Baden-Württemberg bewertungserheblich.

    Bei Variante 1 wäre das Ergebnis zwar identisch, es ist aber nicht wirklich transparent, deshalb spricht alles für Variante 2.

    Variante 3 ist sicher falsch, es geht ja nicht um die Nutzfläche, sondern um den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X