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Grundsteuer Hessen, geringe Deckenhöhe im Keller

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    Grundsteuer Hessen, geringe Deckenhöhe im Keller

    Hallo zusammen,

    eine Frage zur Grundsteuer in Hessen:
    Mein Keller ist zwar voll ausgebaut inklusive Arbeitszimmer, aber die Deckenhöhe beträgt nur 2,15m.

    Für Aufenthaltsräume ist in Hessen jedoch eine Deckenhöhe von 2,20m vorgeschrieben.

    Heisst das dann, dass im Rahmen von WoFIV §2 folgendes greift, und der Keller insgesamt als Wohnfläche bei mir wegfällt?

    Vielen Dank im Voraus!


    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von1.Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie2.Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    1.Zubehörräume, insbesondere:a)Kellerräume,b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,c)Waschküchen,d)Bodenräume,e)Trockenräume, f)Heizungsräume undg)Garagen,
    2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3.Geschäftsräume.

    #2
    Heisst das dann, dass im Rahmen von WoFIV §2 folgendes greift, und der Keller insgesamt als Wohnfläche bei mir wegfällt?
    Genauso ist das ! Auch bei einer lichten Höhe von 2,20 m oder mehr, fallen Räume im Keller häufig unter den Tisch.

    Es muss nämlich auch ausreichend Tageslicht vorhanden sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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