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eine Frage zur Grundsteuer in Sachsen: wie trage ich meine Gebäude ein ?

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    eine Frage zur Grundsteuer in Sachsen: wie trage ich meine Gebäude ein ?

    eine Frage zur Grundsteuer in Sachsen: wie trage ich meine Gebäude ein ? Grundstück ist 767 m². 1 Einfamilienhaus (Reihenhaus) 1 Garage. Und 5 weiter "Gebäude", wie Hundezwinger, Kaltlager, Carports. Wie und wo trage ich diese ein. Vielen Dank im Vorraus

    #2
    Beim Reihenhaus wird nach der Wohnfläche gefragt, bei der Garage nur nach der Zahl der Stellplätze. Ein Kaltlager dürfte ein Kellerersatzraum sein.

    Ein Carport muss nicht erfasst werden, nur beim Hundezwinger weiß ich nicht auf Anhieb, wie der einzuordnen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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