- Ich verstehe, dass entweder Kindergeld ausgezahlt oder Freibetrag abgezogen werden darf, d.h. wenn 1 Freibetrag verwendet wird, muss 1x Kindergeld zu Lohnsteuer addiert werden (und damit quasi weggenommen werden)
- Es gibt bei mir (siehe Anlage) bei 3 Kindern nur 1x den Text "Freibeträge für das am ... geborene Kind -8.388 Euro (im Ausland lebende Kinder geben hier den vollen Freibetrag) mit der dazugehörigen Addition von "Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" (hier die Hälfte des Auslands-Differenzkindergeldes = 520 Euro) zur Lohnsteuer.
- Frage 1: Das muss doch bedeuten, dass bei den beiden anderen Kindern, das Kindegeld günstiger war und der Freibetrag nicht angewendet wurde, oder?
- Frage 2: Wie kann das sein, wenn die beiden im Ausland lebenden Kinder den gleichen Kindergeldanspruch haben?
- Frage 2: Wie ist der Text "zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 3 Kind(er)..." zu verstehen? Das zu versteuernde Einkommen wurde darüber doch schon abschließend berechnet.
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Wurden alle Kinder von MeinElster korrekt berücksichtigt?
Zuletzt geändert von digi; 24.08.2022, 16:52. -
Zitat von multi Beitrag anzeigen- Ja
- Weil der Steuersatz progressiv ist und mit dem Einkommen steigt. Beim ersten Kind war die Steuerentlastung durch den Freibetrag noch groß genug, ab dem zweiten nicht mehr.
- Weil bei der Berechnung des Soli immer alle Kinder berücksichtigt werden.
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