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Grundsteuer Bayern Haus + Scheune + "Abstellraum/Hobbyraum" und Holzlager

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    Grundsteuer Bayern Haus + Scheune + "Abstellraum/Hobbyraum" und Holzlager

    Hallo!
    Leider sind meine Eltern mit der Grundsteuererklärung ein bisschen am verzweifeln... deswegen versuche ich mein Glück nun hier!
    Folgende Grundstückssituation:
    - Einfamilienhaus ca. 190qm Wohnfläche dazu als Anbau ein "Hobby-/Abstellraum" ungeheizt ca. 50qm Fläche. An dem Raum ist ein weiterer Raum, welcher ebenfalls ungeheizt ist und eigentlich nur als "Holzlager" genutzt wird (ca. 30qm), dieses "Holzlager" ist mit unserer Scheune verbunden, diese ist ca. 60qm Grundfläche
    - Garage ca. 40qm

    Nun ist meine Frage:
    Wie soll ich den Hobby-/Abstellraum, das Holzlager und die Scheune in der Erklärung angeben? Falls ich dies überhaupt machen muss...
    Leider steht im Internet nichts bezüglich solchen "Hofstellen"...

    Vielen dank schon mal!
    Zuletzt geändert von jad.kow268; 24.08.2022, 17:17. Grund: Grundsteuererklärung 2022

    #2
    Eine Landwirtschaft gibt es nicht mehr ? Verpachtet würde reichen ! Dann könnte man die Scheune samt Umgriff als Hofstelle erklären

    Das Brennholzlager macht die geringsten Probleme, Lagerflächen für Brennstoffe rechnen nach DIN 277 nicht zur Nutzfläche.

    Garagenflächen unter insgesamt 50 m² dürfen mit 0 m² erklärt werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Nein eine Landwirtschaft gibt es nicht mehr und gab es auch nie in dem besitz von meinen Eltern... und das bereitet uns die größten Probleme, genauso wie der große "Abstellraum/Hobbyraum"

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        #4
        Ich bin ja in der Verwandtschaft auch mit so einem Scheunenfall befasst und sehe keine Möglichkeit, diese Nutzflächen einfach wegzulassen.

        Dass in Bayern Kellerräume im Haus besser behandelt werden als Nutzflächen in Nebengebäuden, ist mir natürlich auch aufgefallen, da bleiben

        nur 30 m² insgesamt anrechnungsfrei.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24 alles klar, vielen Dank bereits für die Hilfe! Und wie sieht es mit dem Hobby-/Abstellraum aus? Muss er in der Erklärung berücksichtigt werden?

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