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Grundsteuererklärung für Eigentumsgarten / Garten im Außenbereich Thüringen

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    Grundsteuererklärung für Eigentumsgarten / Garten im Außenbereich Thüringen

    Wie ich hier schon gelesen und selbst bei der Entwurfserklärung in Elster bemerkt habe, sind Gartenhäuser nicht vorgesehen und sollen (wenn größer als 30 m2) als Wohnhäuser deklariert werden, die in Wirklichkeit nicht bewohnt werden dürfen (Außenbereich / Keine Hausnummer möglich / keine Erweiterung möglich usw...)

    Es geht bei mir um verschiedene Grundstücke, was soll ich hierbei angeben? Alle Objekte sind in Boris TH als "Freizeitgartenfläche" deklariert.

    1. Objekt - mit 500qm Fläche/Gartenfläche darauf 2 Schuppen zusammen keine 20 qm groß

    2. Objekt - mit 500qm Fläche/Gartenfläche, darauf ein Gartenhaus mit 40qm

    3. Objekt - mit 2000qm Fläche/Gartenfläche, darauf eine Scheune mit 80qm Grundfläche und ein Gartenhaus mit 30qm

    4. Objekt - mit 4000qm Fläche/Gartenfläche, darauf ein Gartenhaus mit 40qm Grundfläche, unterkellert und eine kleine Scheune mit ca. 20qm Grundfläche

    Wegen der relativ großen Flächen bei Objekt 3 und 4, habe ich große Angst eine massive Steuererhöhung zu bekommen. Die Bauwerke selbst, nehmen aber nur einen Bruchteil der Gesamtfläche ein und sind zum Teil im Rohbauzustand DDR. Ich bin total verunsicht, was hier auf mich zukommt.

    Kann mir jemand für die 4 Objekte helfen die richtigen Komponenten in Elster auszuwählen (also kurz hier hin schreiben was ich anklicken muss) Das wäre toll!
    Ansonsten kann man nur auf eine Fristverlängerung hoffen und das sich das alles am Ende im Sande verläuft. Für mich derzeit ein unlösbares Problem!

    Im Internet ist immer und immer wieder nur das Gleiche zu finden Haus hier, Wohnung da... Eigentumsgärten bzw. Freizeitgartenflächen erscheinen grundsätzlich nicht existent. Google findet so gut wie keine Hinweise darauf.


    Zuletzt geändert von Earthling; 24.08.2022, 17:54.

    #2
    Wie viele Aktenzeichen gibt es denn bisher für die genannten Objekte ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, ich habe ein Gartengrundstück in einer Gartenanlage. Auf dem Gartengrundstück ist ein Gartenhaus mit einer Größe von 20m². Laut Grundsteuerbescheid ist es ein sonstiges bebautes Grundstück. Aber welche Gebäudeart wähle ich aus? Ich müsste es ja bei Nichtwohngrundstücken erfassen. Eventuell als Carports und sonstiges?

      Vielen Dank vorab für die Hilfe.

      LG

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wie viele Aktenzeichen gibt es denn bisher für die genannten Objekte ?
        Es gibt für jedes Objekt ein Aktenzeichen... die Objekte sind auch nicht zusammenhängend.

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          #5
          Zitat von Jewo Beitrag anzeigen
          Hallo, ich habe ein Gartengrundstück in einer Gartenanlage. Auf dem Gartengrundstück ist ein Gartenhaus mit einer Größe von 20m². Laut Grundsteuerbescheid ist es ein sonstiges bebautes Grundstück. Aber welche Gebäudeart wähle ich aus? Ich müsste es ja bei Nichtwohngrundstücken erfassen. Eventuell als Carports und sonstiges?

          Vielen Dank vorab für die Hilfe.

          LG
          Genau das meine ich. Was dem Gartenhaus am nächsten kommt, wäre dann ein Carport. Dies ist jedoch definitiv eine falsche Angabe. Wer hat sich das nur mit den studentischen Verbindungshäusern einfallen lassen? Wir sind doch nicht in Amerika. Es fehlen jedenfalls definitiv Wochenendhäuser in der Auswahl. Es ist nicht einzusehen diese Objekte steuerlich als Wohnhäuser einzutragen, um dann eine schön hohe Grundsteuer zahlen zu müssen, diese dann jedoch nicht regulär als Wohnhäuser nutzen zu können. Falls noch jemand eine Idee hat...

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            #6
            Für Wochenendhäuser gibt die Hilfe sehr wohl etwas her, man muss nur ein wenig scrollen.

            Gebäudeart.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Aber zählt ein kleines Gartenhaus als Wochenendhaus?
              In welcher Hilfe haben Sie dies gefunden?

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                #8
                In welcher Hilfe haben Sie dies gefunden?
                Das steht im Hilfetext des auch für Thüringen gültigen Formulars für die anderen Bundesländer und zwar in der Anlage Grundstück

                unter 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert. Da findet man in der Hilfe zu Gebäudeart (Zeile 21, Kennzahl 12) eine

                ziemlich lange Liste mit nicht ausgeführten Gebäudearten und Zuordnungen zu den aufgeführten Gebäudearten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Für Wochenendhäuser gibt die Hilfe sehr wohl etwas her, man muss nur ein wenig scrollen.

                    Gebäudeart.JPG
                    Auf einer anderen seriösen Seite steht eine andere Info... ein Gartenhaus zählt zu einem sonstig bebauten Grundstück (so wie es jetzt auf dem Steuerbescheid auch ausgewiesen ist).
                    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                    Diese Galerie hat 1 Bilder

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                      #11
                      Auf einer anderen seriösen Seite steht eine andere Info..
                      Seriös mag die Seite ja sein, aber der Auszug aus dem Hilfetext gibt nur die amtliche Anleitung zur Grundsteuererklärung wieder.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Seriös mag die Seite ja sein, aber der Auszug aus dem Hilfetext gibt nur die amtliche Anleitung zur Grundsteuererklärung wieder.
                        Achso, das war die amtliche Anleitung... hmmm naja gut. Ich schwanke noch immer was dort genau anzugeben ist. Die amtliche Anleitung ist eventuell falsch, denn auf den bisherigen Grundsteuerbescheiden (die ja auch amtlich sind) wird immer von sonstig bebauten Grundstücken gesprochen. Vielleicht wird das im Laufe der Monate noch ins Elster System eingepflegt. Ich habe jetzt alles als Entwurf vorbereitet und prüfe es an den letzten Tagen vor Fristende (sicherlich irgendwann 2023) noch einmal nach, ob sich etwas geändert hat. Es ist sehr schade, dass Hunderttausende (so viele Eigentumsgärten gibt es sicherlich) von Grundstücksbesitzern so offen stehen gelassen werden, welche Kosten für ihre Freizeitobjekte auf sie zukommen. Dank Dir jedenfalls Charlie24

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                          #13
                          Vielleicht wird das im Laufe der Monate noch ins Elster System eingepflegt.
                          Das glaube ich persönlich nicht. Diese amtlichen Anleitungen werden ja in irgendeinem Amtsblatt veröffentlicht

                          Wenn man daran etwas ändern wollte, muss man die ja neu veröffentlichen. Ich glaube, dass man schon unterscheiden

                          muss zwischen einem Wochenendhaus, in dem man auch übernachten kann und einem Gartenschuppen, in dem

                          Geräte untergebracht werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            ...zwischen einem Wochenendhaus, in dem man auch übernachten kann und einem Gartenschuppen, in dem

                            Geräte untergebracht werden.
                            Also für mich ist die Bezeichnung Gartenhaus das gleiche wie ein Wochenendhaus Für den Gartenschuppen habe ich ja Kaltlager ohne weitere prozentuale andere Nutzung angeben können. Verrückt das Ganze

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                              #15
                              Hallo,

                              ich habe folgende Frage:

                              Es geht um ein Gartengrundstück mit einem Gartenhaus, dessen Größe ich nur anhand einer Zeichnung von 1988 ermitteln kann. Auf dieser sind die Maße 5x6 m = 30qm angegeben.
                              Andere Angaben zur Größe kann ich nicht finden.

                              Auf dem Steuerbescheid wird als Objektart " unbebautes Grundstück" angegeben.

                              Frage 1: An welcher Stelle könnte man noch Angaben zur Größe des Gartenhauses bekommen?
                              Frage 2: Muß ich das Gartenhaus angeben, oder nicht? (30qm scheint ja die Grenze zu sein)
                              Frage 3: Wenn ich das Haus angeben muß, wie deklariere ich es - Wohnhaus mit Mischnutzung ( laut Hilfespalte)??

                              Vielen Dank!

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