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    Werbungskosten

    Hallo zusammen
    eine Frage zu den Werbungskosten.
    Es geht um die Lohnsteuererklärung von meinem Sohn.
    Er ist Geselle als Zimmerer.
    Er ist ca. die Hälfte des Jahres wochenweise
    Also von Montag bis Freitag auf Montage.
    Die restlichen Arbeitstage auf wechselnden Baustellen sprich morgens zur Firma und abends wieder Zuhaus.
    Die Firma zahlt " steuerfreien Verpflegungsaufwand"
    Diese Summe ist in der Steuerbescheinigung unter Punkt 20 eingetreingetragen. Meine Fragen dazu sind.....
    Kann oder muss man noch irgendwas an Kosten in die Steuererklärung eintragen?
    Und wie viele Tage werden angegeben als " Fahrt zur Ersttätigkeitsstelle" sprich Firma.
    Also die Tage ohne Montage ist ja klar, sagen wir Mal es sind 100. Aber was ist mit der Montage ?
    Da geht es montags hin und Freitags erst wieder nach Haus. ( Mit privatem Pkw)
    Stehe etwas auf dem Schlauch ....


    #2
    Ich habe das Thema verschoben, es geht ja um die Einkommensteuererklärung

    Die komplette Auswärtstätigkeit muss in der Anlage N erklärt werden und zwar auf den Seiten 16 und 17.

    Die Fahrtkosten für die Montage können mit 30 Cent je Kilometer (Hin- und Rückweg) angesetzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke ich ersuche Mal mein Glück

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        #4
        Hallo,

        Kann oder muss man noch irgendwas an Kosten in die Steuererklärung eintragen?
        Ja, die steuerfrei gezahlten Kosten muss er auch gehabt haben, und erklären. Ansonsten wird nachversteuert.

        Zu den Fahrtkosten: Montage ist eine Dienstreise (30 Cent pro Kilomter, Hin- und Rückfahrt zählt, ggf. plus Verpflegungspauschale), das ist in der Regel besser als die Entfernungspauschale.
        Erklären musst du die wirklichen Fahrten, also zweimal pro Woche, plus Fahrten zur Baustelle wenn nicht genau dort gewohnt wird.

        Die restlichen Arbeitstage auf wechselnden Baustellen sprich morgens zur Firma und abends wieder Zuhaus.
        Das gilt dann als regelmäßigen Arbeitsstätte, die Fahrten fallen unter die Entfernungspauschale und sind dort zu erklären (einfache Strecke).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Das gilt dann als regelmäßigen Arbeitsstätte,
          Aber nur die Fahrten zur Firma. Wenn die Baustellen auch mit dem eigenen PKW angefahren wurden, ist das ebenfalls Auswärtstätigkeit
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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