Hallo zusammen
eine Frage zu den Werbungskosten.
Es geht um die Lohnsteuererklärung von meinem Sohn.
Er ist Geselle als Zimmerer.
Er ist ca. die Hälfte des Jahres wochenweise
Also von Montag bis Freitag auf Montage.
Die restlichen Arbeitstage auf wechselnden Baustellen sprich morgens zur Firma und abends wieder Zuhaus.
Die Firma zahlt " steuerfreien Verpflegungsaufwand"
Diese Summe ist in der Steuerbescheinigung unter Punkt 20 eingetreingetragen. Meine Fragen dazu sind.....
Kann oder muss man noch irgendwas an Kosten in die Steuererklärung eintragen?
Und wie viele Tage werden angegeben als " Fahrt zur Ersttätigkeitsstelle" sprich Firma.
Also die Tage ohne Montage ist ja klar, sagen wir Mal es sind 100. Aber was ist mit der Montage ?
Da geht es montags hin und Freitags erst wieder nach Haus. ( Mit privatem Pkw)
Stehe etwas auf dem Schlauch ....
eine Frage zu den Werbungskosten.
Es geht um die Lohnsteuererklärung von meinem Sohn.
Er ist Geselle als Zimmerer.
Er ist ca. die Hälfte des Jahres wochenweise
Also von Montag bis Freitag auf Montage.
Die restlichen Arbeitstage auf wechselnden Baustellen sprich morgens zur Firma und abends wieder Zuhaus.
Die Firma zahlt " steuerfreien Verpflegungsaufwand"
Diese Summe ist in der Steuerbescheinigung unter Punkt 20 eingetreingetragen. Meine Fragen dazu sind.....
Kann oder muss man noch irgendwas an Kosten in die Steuererklärung eintragen?
Und wie viele Tage werden angegeben als " Fahrt zur Ersttätigkeitsstelle" sprich Firma.
Also die Tage ohne Montage ist ja klar, sagen wir Mal es sind 100. Aber was ist mit der Montage ?
Da geht es montags hin und Freitags erst wieder nach Haus. ( Mit privatem Pkw)
Stehe etwas auf dem Schlauch ....
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