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Grundsteuer Erklärung: Gemeinschaftsfläche bei DHH

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    Grundsteuer Erklärung: Gemeinschaftsfläche bei DHH

    Hallo,
    ich bin der Eigentümer von eine DHH. Bei uns steht ca 300qm als gemeinschaftsfläche zwischen mir und meinem Nachbar. Wie ist diese Fläche in der Erklaerung zu bezeichnen? Soll ich einfach die Hälfte als ein separat Grundstuck eintragen?

    #2
    Ich verschiebe mal ins passende Unterforum -> da bekommst du eher Hilfe.

    Tschüß

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      #3
      Ich habe 2-mal die Hotline angerufen. Zum erstenmal wurde ich gesagt das ich soll die follgende für die Geneinschaftsfläche Flst eintragen
      Zähler 0,50000
      nenner 1

      und zum zweiten mal:
      Zähler 1,500000
      nenner 1 geben

      Ich muss noch ein bisschen recherchieren welche korrekt ist.

      Kommentar


        #4
        Man erfasst das Flurstück und nimmt als Zähler 1 und als Nenner 2, das ist die übliche Schreibweise für ein Halb.

        Nachkommastellen beim Zähler sind entbehrlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Man erfasst das Flurstück und nimmt als Zähler 1 und als Nenner 2, das ist die übliche Schreibweise für ein Halb.

          Nachkommastellen beim Zähler sind entbehrlich.
          auch für zeile 17&18 (Zur wirtschaflichen Einheit gehörender Anteil)?

          und noch eine Frage:
          Die Zahler/Nenner bei Eigentümern ist so zu sagen ein Allgemein zwischen Eingentümern (so 50/50 zwischen ich und meiner Frau).
          und dann in Zeile 17&18 ist für jeder Grundstuck.

          das heißt das jeder von uns (ich und meine Frau) gehören 25% von die Geneinschaftsfläche, richtig?

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            #6
            auch für zeile 17&18 (Zur wirtschaflichen Einheit gehörender Anteil)?
            Ja, für die Zeile 11, Kennzahlen 17 und 18 von GW1 gilt meine Aussage. Bezogen auf diese Hälfte ist bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen

            ebenfalls Zähler 1 und Nenner 2 zutreffend.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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