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Grundsteuer RLP - Gleiche Teilfläche mit zwei Aktenzeichen

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    Grundsteuer RLP - Gleiche Teilfläche mit zwei Aktenzeichen

    Hallo zusammen,

    es geht um ein Grundstück mit 2 Teilflächen.

    Als erstes haben ein Schreiben bekommen, auf dem beide Teilflächen erwähnt werden, also in der Ausfüllhilfe.
    Auf Teilfläche 1 steht ein Wohnhaus und hat einen Bodenrichtwert
    Teilfläche 2 ist ein Überschwemmungsgebiet eines Bachs, ist im Kataster als landwirtschaftliche Fläche aufgeführt, hat aber im ersten Schreiben einen Bodenrichtwert bekommen.

    Nun kam das zweite Schreiben. Diesmal mit einem anderen Aktenzeichen wie das erste Schreiben.
    In dem ist nur Teilfläche 2 als landwirtschafliche Fläche aufgeführt. Mit einer Ertragsmesszahl.

    Nun bin ich mir unsicher, ob wir die Teilfläche 2 zweimal angeben müssen. Also einmal mit Bodenrichtwert und einmal als landwirtschafltiche Fläche mit Ertragsmesszahl.
    Oder muss ich eine Erklärung für Teilfläche 1 und eine Erklärung für Teilfläche 2 abgeben, und lasse Teilfläche 2 in der ersten Erklärung einfach weg?

    Wäre aber irgendwie komisch. Da ich die erste Erklärung ja schon hätte abgeben können, bevor der zweite Brief kam...

    Wäre klasse wenn da jemand Tipps geben könnte.

    Danke und Gruß
    Danny

    #2
    Nun bin ich mir unsicher, ob wir die Teilfläche 2 zweimal angeben müssen. Also einmal mit Bodenrichtwert und einmal als landwirtschafltiche Fläche mit Ertragsmesszahl.
    Sind das Teilflächen von nur einem Flurstück ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja genau. Es ist ein Flurstück mit zwei Teilflächen. Wir haben für die eine Teilfläche also zwei Aufforderungen bekommen.
      Ich habe mal einen Teil der Ausfüllhilfen angehängt. Die Flurnummer ist die gleiche. 20220823_205610.jpg

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        #4
        Oder muss ich eine Erklärung für Teilfläche 1 und eine Erklärung für Teilfläche 2 abgeben, und lasse Teilfläche 2 in der ersten Erklärung einfach weg?
        So ist das, wobei weglassen in dem Sinn nicht zulässig ist. In der Erklärung für den bebauten Teil muss man in GW1 das Flurstück mit der

        Gesamtfläche eintragen und in Zeile 11 als Zähler die 1588 nehmen und als Nenner die Gesamtfläche. In GW2 werden dann in Zeile 4 nur

        die 1588 m² eingetragen. In der Erklärung für die Landwirtschaft wird in GW3 die amtliche Fläche erfasst und unter Nutzungen die 6090 m².

        In GW1 darf das Flurstück bei der Erklärung für die Landwirtschaft nicht eingetragen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo nochmal,

          danke für die Hilfe! Ich habe jetzt mal so eingetragen, mal schauen was dabei rauskommt

          Gruß
          Danny

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