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Grundsteuer TH: Wie Haus mit Teilvermietung + Nebengebäude angeben

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    Grundsteuer TH: Wie Haus mit Teilvermietung + Nebengebäude angeben

    Sachstand:

    Wohngebäude mit ca 70qm vermieteter Wohnfläche und weiteren 70qm unvermieten, unrenovierten, ungenutzten Räumen.
    Dazu eine Garage (25qm), ein ehem. Stall (80qm), jetzt Lager+Hobbyraum und ein Holzlager(50qm).

    Ich habe das als Mietwohngrundstück versucht mit 1 Wohnung mit 70qm sowie weiteren Räumen ab Zeile 15 als Nutzfläche.
    Die weiteren Gebäude habe ich einzeln nach ihrer Nutzung (Garage, Stallgebäude, Lager) als Sachwert angegeben.

    Elster beschwert sich daraufhin mit eine ganzen Liste an Fehlern.

    Nach Studium einiger Forenbeiträge erkenne ich schonmal 2:

    1. Möglicherweise handelt es sich nicht um ein Mietwohngrundstück. Weniger als 80% der Wohn- UND Nutzfläche sind vermietet. (Es sind aber 100% der Wohnfläche vermietet.)

    2. Ich kann nicht gleichzeitig die vermietete Wohnung als Ertragswert und die Nebengebäude als Sachwert eintragen.

    Wie bekomme ich den Sachverhalt trotzdem ins Formular?

    Für Anregungen bin ich dankbar.

    #2
    wie ist denn das Haus bisher bewertet, vermutlich Zweifamilienhaus? Zwei Wohnungen bestehen ja, auch wenn eine ungenutzt ist.

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      #3
      Bewertet von wem?

      In welchen Unterlagen würde ich solch eine Einordnung denn finden?
      Bauzeichnung und Anmeldung ist von irgendwann vor 1946.

      Grundsteuerbescheid muss ich mal prüfen, dürfte aber wenig detailreich sein.

      Die Räume sind baulich nicht getrennt, haben gemeinsame Flure, Treppenaufgang, Eingangstür. Also keine 2 Wohnungen.

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        #4
        Du solltest im Jahr nach deinem Erwerb einen Einheitswertbescheid und einen Grunsteuermessbescheid vom FA erhalten haben. Auf dessen Basis setzt die Kommune Grundsteuer fest. Wenn es keine zwei Wohnungen sind, wird es auch keien ZFH sein.

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          #5
          Jahr des Grundstückerwerbs dürfte irgendwann im 19. Jahrhundert gewesen sein. Soweit reichen meine Akten nicht zurück. Zum letzten mal vererbt wurde es in den 90ern. Da exisitiert nur eine Bestätigung der Änderung im Grundbucheintrag. Ich prüfe den noch mal, ob da das Gebäude genaue als "Wohngebäude" beschrieben ist. Auf den letzten Grundsteuerbescheid schau ich auch noch mal.

          Danke erst mal, ich melde mich dann mit neuen Informationen wieder.
          Oder lässt sich unabhängig davon (Arbeitshypothese: Einfamilienhaus mit vemieteter Wohnung) schon noch sagen, wie man die (selbst genutzten) Nebengebäude einträgt, wenn man Ertrags- und Sachwerte nicht gemischt eintragen kann?

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            #6
            Zitat von Chaos Beitrag anzeigen
            Zum letzten mal vererbt wurde es in den 90ern. D
            Da hast du was bekommen.

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