Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW: Landwirtschaft, Wohnhaus, Mietwohnungen, Pacht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW: Landwirtschaft, Wohnhaus, Mietwohnungen, Pacht

    Hallo zusammen,

    ich benötige bitte Hilfe.

    Hier einige Stichpunkte zu uns:
    - ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb (mittlerweile Privatvermögen, wir selbst haben keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr)
    - Ackerflächen sind verpachtet an umliegende Landwirte, gehören zu 2 verschiedenen Gemeinden
    - 1 Wohnung des Eigentümers
    - 3 Mietwohnungen
    - 1 Pferdestall mit Wiese (ebenfalls verpachtet)
    - 1 Scheune (wird von uns selbst als Lager genutzt)

    Wir haben vom Finanzamt nur 1 Aktenzeichen erhalten. Nach telefonischer Rücksprache erhalten wir auch nur 1 Aktenzeichen, da alles unter einer Adresse und Hausnummer läuft.

    Nun zu meinen Fragen:

    1.) Muss ich die Ackerflächen (Land- und Forstwirtschaft) vom Wohngebäude trennen und somit 2 separate Erklärungen abgeben?
    Falls ja; brauche ich dann nicht auch 2 verschiedene Aktenzeichen? Laut Finanzamt läuft alles unter 1 Aktenzeichen?!?

    2.) Muss ich für die 3 Mietwohnungen separate Erklärungen machen oder gehört das zu unserem Wohngebäude?

    3.) Zählt die Pferdehaltung (verpachtet) zur Tierhaltung im Sinne des Finanzamtes?

    4.) Gehört die Scheune zu Land- und Forstwirtschaft oder zum Wohngebäude?

    Vielen Dank schon einmal!
    Zuletzt geändert von nkessel86; 25.08.2022, 14:43.

    #2
    Meiner Meinung nach darf und kann man das nicht in nur eine Erklärung packen. Der Hinweis auf die gleiche Adresse ist doch Unsinn.

    Ich würde mal den Einheitswertbescheid suchen, vielleicht gibt es ja zwei davon.

    Die Scheune kann in NRW nicht mehr der Landwirtschaft zugeordnet werden, dafür wäre eine nachhaltige Nutzung für die Landwirtschaft erforderlich.

    Siehe § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der Hinweis auf die gleiche Adresse ist doch Unsinn.
      [/URL]
      Danke, den Eindruck hatte ich auch. Wüsste auch nicht, warum da ein Zusammenhang bestehen sollte.


      Kann ich denn 2 Erklärungen unter 1 Aktenzeichen laufen lassen? Mir geht es in erster Linie da drum, dass auch beide Erklärungen an das Finanzamt übermittelt werden und nicht die 2. Erklärung womöglich die1. überschreibt?

      Immerhin habe ich schriftlich ein weiteres Aktenzeichen angefordert, wenn das Finanzamt sich "weigert", dann frage ich da auch nicht nochmal nach.

      Kommentar


        #4
        ... und nicht die 2. Erklärung womöglich die1. überschreibt?
        Überschrieben wird zwar nichts, aber man muss sicher in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben darauf hinweisen,

        dass es sich um unterschiedliche Erklärungen handelt, bei der nicht einfach die ältere Übermittlung nicht bearbeitet werden

        muss. Besser wäre ein eigenes Aktenzeichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die Antwort - das werde ich so machen.

          Kommentar


            #6
            Ich habe noch eine Frage zur Nutzungsart des Grundstücks.
            Wir haben eine Wohnung für uns und 3 Mietwohnungen im gleichen Gebäude/Flurstück.

            Gebe ich hier "gemischt genutztes Grundstück"? Die Beispiele in ELSTER passen nicht wirklich. Jedoch ist es ja eine Mischung aus Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück.

            Kommentar


              #7
              Jedoch ist es ja eine Mischung aus Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück.
              Wohnungseigentum wäre es nur, wenn es eine Teilungserklärung geben würde, sonst ist das ein

              Mietwohngrundstück. Der Begriff hat ja nichts mit Vermietung oder Eigentum zu tun.

              § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

              Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser
              oder Wohnungseigentum sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X