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Grundsteuererklärung BW 2 gleiche Flurstücke aber verschiedene Nenner

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    Grundsteuererklärung BW 2 gleiche Flurstücke aber verschiedene Nenner

    Hallo und guten Tag,
    ich habe ein Grundstück mit 2 Flurstücken ( gleichen Zählern und gleichen Bodenrichtwerten) aber 2 verschiedene Nenner.
    Welche Schlüsselwerte (1, 2 oder 3 ) muss ich für beide Flurstücke eintragen. Wenn ich für ein Flurstück den Schlüsselwert 1
    und für das 2. Flurstück Schlüsselwert 2 eintrage bekomme ich keine Fehlermeldung. Aber ich habe das Gefühl, dass es
    trotzdem nicht richtig ist.
    Danke im Voraus für die Antwort.

    #2
    Bei gleichem Bodenrichtwert wird erwartet, dass man beide Flurstücke über erste Fläche schlüsselt und die m²-Werte für die

    Zeile 3 von GW2 addiert und nur die auf volle m² abgerundete Summe einträgt. Unterschiedliche Zähler und/oder Nenner verhindern

    ja die Berechnung der Anteile nicht. Mich wundert allerdings, dass sich die Nenner unterscheiden, in der Regel sind es die Zähler.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 danke für Deine Antwort. Es tut mir leid, aber ich habe es immer noch nicht kapiert. Wenn ich in Zeile 3 beide Grundteilstücke addiere
      habe ich ja keine Möglichkeit mehr, das Flurstück mit dem Zähler 13 und Nenner 45 in GW2 anzugeben. Vielleicht noch mal zur Vertiefung:

      Im Schreiben vom FA steht : Nach unseren Informationen zum 1.1.22 sind folgende Flurstücke bekannt:
      Flurstücke
      Zähler Nenner
      700 13
      700 7

      Auf der BORIS-Seite zu den Bodenrichtwerten habe ich folgenden Angaben:

      Flurstückzähler FS-Nenner Fläche
      700 7 628
      700 13 45
      Teilfläche 1 (628 qm)
      Teilfläche 1 ( 45 qm) Beide Teilflächen haben den Bodenrichtwert 900,00

      Bei "Gemarkung bzw. Flurstück" muss ich beide Flurstücke getrennt eintragen. Wenn ich jetzt die Flächen der beiden
      Grundstücke addiere fällt ja ein Flurstück raus. Oder liege ich vollkommen falsch ?

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        #4
        Zähler und Nenner bei den Flurstücksnummern dienen nur der Identifizierung der Flurstücke. Was ich meinte, sind Zähler und Nenner

        in Zeile 11 von GW1. Bei einem Einfamilienhaus wären das z. B. 1 und 1. In Zeile 3 von GW2 sind nur m² und der Bodenrichtwert

        einzutragen, alle Angaben zu den Flurstücken wurden ja bereits in die Zeilen 9 bis 11 von GW1 eingetragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok, ich glaube ich habe es jetzt verstanden.
          Ich habe beide Flurstücke getrennt mit dem Schlüsselwert 1 und in den Angaben zum Grund und Boden (3) die Fläche
          beider Flurstücke addiert mit dem Bodenrichtwert 900,00 eingetragen. Hoffe, dass es nun richtig ist.
          Danke für Deine Mühe und ein schönes Wochenende
          horst werner

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            #6
            Wenn beide Flurstücke vollständig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören, ist das richtig
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja, so ist es

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                #8
                Zitat von horst werner Beitrag anzeigen
                Ok, ich glaube ich habe es jetzt verstanden.
                Ich habe beide Flurstücke getrennt mit dem Schlüsselwert 1 und in den Angaben zum Grund und Boden (3) die Fläche
                beider Flurstücke addiert mit dem Bodenrichtwert 900,00 eingetragen. Hoffe, dass es nun richtig ist.
                Ja, die Eintragungen sind richtig.

                Die Bezeichnungen Schlüsselwert 1-3 im Dropdown-Menü sind im elektronischen Formular übrigens absolut sinnfrei, sondern einfach stupide aus dem Papierformular übernommen.

                Ja, ich weiß, es klingt bescheuert, es gibt eine Erklärung, die man elektronisch übermitteln muss und nur in Härtefällen Papier verwenden darf. Es kommt aber niemand auf die Idee, das Formular direkt schön elektronisch zu gestalten, nein, es wird erst ganz klassich Papierformulare entwickelt, die dann 1:1 elektronisch umgesetzt werden.

                Und da für die Zuordnung zur Fläche ein Kästchen ist, wo man 1, 2 oder 3 eintragen darf, neben dem dann steht, dass 1 für die erste Fläche, 2 für die zweite Fläche und 3 für beide Flächen in GW2 steht, steht da nun neben der eigentlichen Bedeutung der Auswahl noch ein für den User völlig zusammenhangsloser Schlüsselwert x.

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                  #9
                  Hallo multi, Du hast vollkommen Recht. Wenn diese unverständlichen Schlüsselwerte nicht gewesen wären
                  hätte ich das gleich begriffen. Ich habe es mit Schlüsselert 1 und 3 probiert und bei Prüfen der Fragen wurde in
                  beiden Fällen kein Fehler angezeigt - das hat mich verwirrt.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn diese unverständlichen Schlüsselwerte nicht gewesen wären, hätte ich das gleich begriffen
                    .
                    Wobei es im Formular für BW ja sogar noch einen einigermaßen verständlichen Hilfetext gibt.

                    Im Formular für die 11 Bundesländer, die Bundesrecht anwenden, ist die Hilfe völlig sinnfrei.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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