Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Fehler und Konflikte

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Fehler und Konflikte

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    was mache ich falsch ???
    1. Fläche des Grundstück 870 x Anteil ??? Welche Anteil ???

    2. Es wurden Angaben im Abschnitt "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" getätigt, die Angabe zur Flur fehlt jedoch. Sofern die Flur bekannt ist, ergänzen Sie diese bitte.
    • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Beim Gemarkung
    unter 11 . habe ich 1 und 10 eingetragen (zu wirtschaflichen Einheit gehörender anteil Zähler Nenner )
    ich hab nur das
    Gemarkung - Ort
    Flur -
    Flurstück -Zähler 5228 Nenner 3
    870 qm Grundstück
    1 Familienhaus mit 90 qm gehört zu hälfte mir und mein Mann.

    Vielen Dank im voraus !
    Zuletzt geändert von KerstinK; 25.08.2022, 22:19.

    #2
    Mit Anteil ist der Anteil des Grundstücks gemeint, der euch gehört. Bei einem EFH offensichtlich Ein Eintel, 1/1.
    Du sagst, du hast in Zeile 11 angegeben, dass euch 1/10 gehört. Klingt komisch. Wem gehören denn die anderen 9/10?

    Kommentar


      #3
      Danke
      1/1 ist richtig
      Dann 870 x 1 oder ? :..........?
      Geteilt durch ...?

      Kommentar


        #4
        870 * 1 / 1

        Mit ein wenig Fantasie könnte da 870 rauskommen.

        Kommentar


          #5
          So weit hab alles erledigt aber .....
          ich kann meine Erklärung nicht senden da noch eine Fehler ??? aufgetreten ist.
          Es fehlt mein Flur nr ??? Der Flur nr kann ich nirgens finden , hab nur Flurstück-Zähler und Nenner !!!
          Ganz komisch aber ich kann ohne die daten nicht senden !!!

          Kommentar


            #6
            Fehlende Flur ist Hinweis, nicht Fehler. Wenn es noch Fehler gibt, ist es etwas anderes.

            Kommentar


              #7
              ich blick jetzt nicht mehr...Gefundene Fehler und Konflikte
              • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
                • Hauptvordruck (GW1)
                  • 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

              Alle Daten richtig eingegeben und jetzt das noch ???

              Kommentar


                #8
                Ist die Anlage GW2 überhaupt schon hinzugefügt worden? Ohne die geht es nicht.

                Kommentar


                  #9
                  Ansonsten in GW1 alle Flurstücke in Zeile 11 auch der korrekten (mutmaßlich ersten) Fläche zuordnen.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo ,
                    hat endlich alles super geklappt !!!
                    ich habe vergessen in Zeile 11-enthalten in-1.erste fläche Für dieser Flürstück ......zu eingeben !!! Gemarkung beziehungsweise Flurstück

                    Vielen Dank !!!

                    Kommentar


                      #11
                      Moin zusammen,

                      ich stehe vor der gleichen Fehlermeldung aber mit anderen Voraussetzungen und vermutlich muss auch ich irgendwo einen Anteil berechnen, weiß aber nicht wo und wie genau. Die Fakten: wir wohnen mit zwei Parteien auf einem Grundstück, wir in der ausgebauten Scheune, im Vorderhaus Partei No. 2. Wir haben in unseren RLP-Inforachreiben entsprechend die gleiche Flur und den Flurstück-Zähler (der Flurstück-Nenner ist leer). Und wir haben natürlich die gleiche amtliche Fläche in m2. Beim Miteigentumsanteil am Grundstück haben wir aber einen anderen Zähler als Partei No.2, der Nenner ist 100. die amtliche Fläche habe ich in GW1 eingetragen, auf einem der folgenden Blätter muss ich aber irgendwo enden genauen Anteil eingeben und vorher berechnen. All meine Versuche waren bisher erfolglos. Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!

                      Viele Grüße,
                      Björn

                      Kommentar


                        #12
                        Beim Miteigentumsanteil am Grundstück haben wir aber einen anderen Zähler als Partei No.2, der Nenner ist 100.
                        Das kann ja durchaus sein, der Miteigentumsanteil orientiert sich beim Wohnungseigentum in der Regel an der Wohnfläche.

                        Man muss den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden selbst ermitteln und den auf volle m² abgerundeten Wert in die Zeile 4 der

                        Anlage Grundstück (GW2) eintragen. Der Rechenweg ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Danke Charlie24, ich probiere es mal aus und melde mich ggf. noch mal.

                          Kommentar


                            #14
                            Wenn beide einen Nenner von Hundert haben, sollte die Summe der Zähler beider Parteien ebenfalls Hundert sein. Sagt jedenfalls meine Erinnerung an Bruchrechnung 5. Klasse.

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Multi,

                              valider Punkt. Die amtliche Fläche ist aber nur unseren beiden Parteien zugehörig. Ich war selber verwundert.

                              Viele Grüße,
                              Björn

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X