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Grundsteuer, Mann 02/2022 verstorben, muss ich ihn angeben, da Stichtag 01.01.2022?

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    Grundsteuer, Mann 02/2022 verstorben, muss ich ihn angeben, da Stichtag 01.01.2022?

    Liebes Forum,

    bisher habe ich nur Antworten zur Frage "Mein Mann ist in 2021 verstorben,..." gefunden. Wir haben jedoch die besondere Situation, dass mein Vater im Februar 2022 verstorben ist, somit zum Stichtag 01.01.2022 noch lebte. Müssen wir ihn nun überall mit angeben? Zum Stichtag 01.01.2022 waren noch meine Mutter und mein Vater gemeinsam Eigentümer ihres Einfamilienhauses. Zum Zeitpunkt 01.01.2022 gab es ja auch noch keinen Erbfall, aktuell ist meine Mutter aber die Alleinerbin. Ist die Identifikationsnummer meines Vaters für das System/Finanzamt überhaupt noch zuzuordnen, bzw. aktiv?
    Tun wir also bezüglich der Grundsteuerveranlagung so, als ob er noch leben würde?

    Vielen Dank für einen kurzen Tipp zu diesem Problem im Voraus!
    Thomas

    #2
    Die tatsächlichen Verhältnisse am 1. Januar darzulegen sollte eigentlich keine Probleme bereiten.

    Kommentar


      #3
      Ist die Identifikationsnummer meines Vaters für das System/Finanzamt überhaupt noch zuzuordnen, bzw. aktiv?
      Aber sicher, die Identifikationsnummer bleibt noch über Jahre aktiv, nur die Adressdaten werden stillgelegt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank an L. E. Fant und Charlie24 für die schnelle Antwort. Das gibt mir die Sicherheit, einfach "rigoros" die Verhältnisse des 01.01.2022 zu dokumentieren.
        Thomas

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