Liebes Forum,
bisher habe ich nur Antworten zur Frage "Mein Mann ist in 2021 verstorben,..." gefunden. Wir haben jedoch die besondere Situation, dass mein Vater im Februar 2022 verstorben ist, somit zum Stichtag 01.01.2022 noch lebte. Müssen wir ihn nun überall mit angeben? Zum Stichtag 01.01.2022 waren noch meine Mutter und mein Vater gemeinsam Eigentümer ihres Einfamilienhauses. Zum Zeitpunkt 01.01.2022 gab es ja auch noch keinen Erbfall, aktuell ist meine Mutter aber die Alleinerbin. Ist die Identifikationsnummer meines Vaters für das System/Finanzamt überhaupt noch zuzuordnen, bzw. aktiv?
Tun wir also bezüglich der Grundsteuerveranlagung so, als ob er noch leben würde?
Vielen Dank für einen kurzen Tipp zu diesem Problem im Voraus!
Thomas
bisher habe ich nur Antworten zur Frage "Mein Mann ist in 2021 verstorben,..." gefunden. Wir haben jedoch die besondere Situation, dass mein Vater im Februar 2022 verstorben ist, somit zum Stichtag 01.01.2022 noch lebte. Müssen wir ihn nun überall mit angeben? Zum Stichtag 01.01.2022 waren noch meine Mutter und mein Vater gemeinsam Eigentümer ihres Einfamilienhauses. Zum Zeitpunkt 01.01.2022 gab es ja auch noch keinen Erbfall, aktuell ist meine Mutter aber die Alleinerbin. Ist die Identifikationsnummer meines Vaters für das System/Finanzamt überhaupt noch zuzuordnen, bzw. aktiv?
Tun wir also bezüglich der Grundsteuerveranlagung so, als ob er noch leben würde?
Vielen Dank für einen kurzen Tipp zu diesem Problem im Voraus!
Thomas
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