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Grundsteuererklärung - Kellerräume - Hobbyraum - Technikraum

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    Grundsteuererklärung - Kellerräume - Hobbyraum - Technikraum

    Guten Abend,
    ich habe eine Frage, ich wohne in einer DHH(in Bayern, rein Privatwohnen), in meinem keller steht:
    1. Zimmer1 - Beheizt - Genutzt als Abstellraum/keller/Lager
    2. Zimmer2 - Beheizt - Hobbyraum
    3. Zimmer3 - Beheizt - Normal zimmer
    4. Technikraum

    welche von denen dienen als Nutzfläche?

    Zahlen Treppenhäuser auch als Nutzfläche, normal in-haus treppen? Muss ich die für jede Ebene (KG, EG, OG, DG) hinzufügen?
    Zuletzt geändert von Bojomojo; 26.08.2022, 00:04.

    #2
    Für alle Räume innerhalb eines Wohnhauses gilt die Wohnflächenverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Räume im Keller rechnen nur ausnahmsweise zur Wohnfläche, da muss vor allem die Belichtung mit Tageslicht ausreichend sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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