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Feststellung Grundsteuer BW. Eigentumsverhältnisse nach Scheidung

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    Feststellung Grundsteuer BW. Eigentumsverhältnisse nach Scheidung

    Hallo, ich versuche die Grundsteuererklärung für meine Eltern zu machen und hänge bei Punkt 4. Eigentumsverhältnisse fest und weiß nicht weiter.
    Die Situation ist etwas Kompliziert. Sie sind jetzt geschieden. Im Grundbuch stehen beide drin mit Anteil jeweils 1/2. Aber noch als Ehe-Leute. Bei Zeile 32 Eigentumsverhältnisse, dort Ehepartner einzutragen erscheint mir falsch, auch wenn es im Grundbuch noch so drin steht? Ich vermute Bruchteilgemeinschaft. Dort muß ich dann ja noch weitere Angaben machen: Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilgemeinschaften ... ab Zeile 33 mit Anredeschlüssel, Name der Gemeinschaft Adresse usw. machen.

    Weiß jemand eventuell was ich alles Eintragen muss?
    Danke schon mal.

    #2
    Du musst den Stand 01.01.2022 darlegen. Wenn sie da noch verheiratet waren, Ehepaar, wenn nicht Grundstücksgemeinschaft sonstiger natülicher Personen.

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      #3
      Am 01.01.22 waren sie schon Geschieden.
      Wenn ich mir die Hilfe durchlese steht bei Grundstückgemeinschaft: "Das Grundstück ... gehört einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) etc.). Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen."
      Und das passt ja überhaupt nicht.

      Deswegen dachte ich eher die Bruchteilgemeinschaft. Im Grundbuch stehen ja auch die Bruchteile zu je 1/2. Aber in der Hilfe steht unter anderem: "Das Grundstück ... gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch)" Das würde zutreffen.
      Aber wenn man weiter liest, steht auch: "Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin beziehungsweise jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden." Und diese Passage macht mit wieder unsicher.
      Zuletzt geändert von user08/15; 26.08.2022, 11:18.

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        #4
        .... das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.
        Das kann nach der Scheidung durchaus so sein. Es kommt darauf an, ob im Scheidungsverfahren Vereinbarungen zu der Immobilie getroffen wurden,

        die die Verfügungsbefugnis einschränken. Falls ja, passt das mit der Grundstücksgemeinschaft schon.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die schnelle Antwort.
          Vereinbarungen bezüglich der Immobilie ist keine getroffen worden. Da hat sich nach der Scheidung bzw. am Stichtag 01.01.22 nichts geändert.
          Dann doch Bruchteilgemeinschaft bei Eigentumsverhältnisse und dann bei Anredeschlüssel (Zeile 33) Grundstücksgemeinschaft.
          Oder sehe ich das Falsch.

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            #6
            Letztlich spielt es für den Wert des Hauses keine Rolle, ob Bruchteils- oder sonstige Grundstücksgemeinschaft.

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