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Grundsteuer Hauptfeststellung Zeile 51

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    Grundsteuer Hauptfeststellung Zeile 51

    Liebe Foristen,

    versteht jemand die Zeile 51 =

    "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"

    ... wo man einen Zähler und einen Nenner eingeben soll?

    Ich bin Alleineigentümer einer Eigentumswohnung in einer WEG ... und mir ist grad nicht wirklich klar, was hier abgefragt wird ...

    Lieben Dank ...

    #2
    Zitat von Petten19 Beitrag anzeigen
    versteht jemand die Zeile 51 =

    "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"

    ... wo man einen Zähler und einen Nenner eingeben soll?

    Ich bin Alleineigentümer einer Eigentumswohnung in einer WEG ... und mir ist grad nicht wirklich klar, was hier abgefragt wird ...
    Bei einem Alleineigentümer natürlich 1/1. Bei mehreren Eigentümern (z.B. Ehepaar) stünde hier halt bei jedem Eigentümer, welcher Anteil der Wohnung ihm gehört.

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      #3
      Die Zeile 51 kann ich gerade absolut nicht finden. Ich hab das Formular Grundsteuer für andere Bundesländer durchsucht. Auf welcher Seite ist die Zeile denn?

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        #4
        Hallo,
        im Hauptvordruck unter "4 - Eigentümer(innen)/Beteiligte 1. Eintrag" hinter/nach Steuer-Nr. und ID kommt "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

        " (Zeile 51) ...

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          #5
          @multi: Danke für die Antwort!

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            #6
            Hallo zusammen, auch ich habe ein Problem mit Zeile 51 der Grundsteuer-Hauptfeststellung NRW. Meiner Frau und mir gehört unser Grundstück und das darauf befindliche Einfamilienhaus gemeinsam (keine Gütertrennung). Weiß jemand was da eingegeben werden muss?? Vielen Dank

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              #7
              Weiß jemand was da eingegeben werden muss??
              Jeweils Zähler 1 und Nenner 2, Das ist die übliche Aufteilung bei Ehegatten und sollte auch dem Notarvertrag bzw. dem Grundbucheintrag

              entnommen werden können
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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