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Grundsteuer Rheinland-Pfalz: 2 Einfamilienhäuser auf einem Grundstück

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    Grundsteuer Rheinland-Pfalz: 2 Einfamilienhäuser auf einem Grundstück

    Guten Tag,

    zur Grundsteuer folgende Frage :

    Rheinland-Pfalz
    Grundstück eine Flurstücknummer
    darauf stehen 2 Einfamilienhäuser
    Nr. 1 Baujahr 1930
    Nr. 2 Baujahr 1980.
    Müssen hier 2 Erklärungen abgegeben werden ?.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 26.08.2022, 17:46.

    #2
    Hast du ein oder zwei Einheitswert-Az?

    Kommentar


      #3
      2 Aktenzeichen

      Kommentar


        #4
        Hallo Ich habe genau das gleiche Problem. Ich habe ein Grundstück mit zwei Häusern unterschiedlichen Baujahres. Beides Wohnhäuser eins Ich mit Familie und eins meine Mutter. Bei elster gibt es für solche Fälle eine Eingabemöglichkeit. Wie trägt man so etwas ein?

        Kommentar


          #5
          Dann müssen auch zwei Erklärungen abgegeben werden. Das Flurstück musst du über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1

          zerlegen. Ob da 1 und 2 passt, musst du selbst entscheiden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zum besseren Verständnis noch mal. Mir gehören beide Häuser und auch das gesamte Grundstück. Bundesland Sachsen Beide Häuser sind vollkommen unterschiedlich in jeder Hinsicht. Zeile 11 finde ich zwei mal.
            Einmal mit
            Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
            Nenner

            und zum Zweiten mal
            mit Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:

            Der Bodenrichtwert ist immer Gleich. Also stimmt die zweite Zeile doch eigentlich nicht.
            Und bei der ersten geht es doch um Eigentumsverhältnisse. Sehe ich hier etwas falsch?

            Danke schon mal

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              #7
              Sich an fremde Threads anzuhängen ist nicht hilfreich. Hast du auch zwei Aktenzeichen oder nur eines ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich habe zwei Aktenzeichen. Und da entsteht wahrscheinlich auch das Problem. In den Aktenzeich sind Grundstücksnummern aufgeführt die jetzt aber zusammengelegt sind zu einem Grundstück. Diese rürhte aus einem Grunstückstausch mit der Gemeinde wegen Flurbereinigung an einer Strasse. Somit gibt es zwar zwei Aktenzeichen aber nur ein Grundstück mit zwei Häusern und zwei Anschriften. Ich werde wohl mit dem Finzanzamz Kontakt aufnehmen müssen.

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                  #9
                  ... aber nur ein Grundstück mit zwei Häusern und zwei Anschriften
                  Was aber durchaus auch für zwei wirtschaftliche Einheiten spricht. Du kannst das Flurstück über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1

                  doch problemlos wieder in zwei wirtschaftliche Einheiten aufteilen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich schaue mir das nochmals genau an. Auf dies Idee bin ich bis jetzt nicht gekommen. Rein Flächenmässig ist alles eins und nicht irgendeinem Haus speziel zu geteilt. Ich melde mich nochmals wenn ich nicht weiter komme.
                    Danke

                    Kommentar


                      #11
                      Auf dies Idee bin ich bis jetzt nicht gekommen.
                      Wenn es früher zwei Flurstücke waren, kann man doch sogar die alten Flächen als Zähler verwenden und die Gesamtfläche als Nenner.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Das Grundbuch ist aber schon bereinigt. Somit gibt es nur noch ein Grundstück mit einer Nummer. Die aufgeführten Nummern in den zugesendeten Informationsschreiben gibt es nicht mehr. Das habe ich machen lassen um es bei späteren Vermessungen oder Grundstücksteilungen einfacher zu haben. Die zugefügten und abgegeben Flächen waren nur kleine Stücke von 6 bzw. 12 qm.

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                          #13
                          Das Grundbuch ist aber schon bereinigt. Somit gibt es nur noch ein Grundstück mit einer Nummer.
                          Das habe ich schon verstanden, aber das hindert ja nicht, selbst eine sachgerechte Zerlegung in den Grundsteuererklärungen

                          vorzunehmen. Dabei kann kann man sich doch an den früheren Größenverhältnissen orientieren. Sachgerecht kann auch

                          die hälftige Zuordnung sein, also Zähler 1 und Nenner 2 in Zeile 11 von GW1. Das Finanzamt wird sich da nicht einmischen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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