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Grundsteuer Bayern: Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus (Erbbaurecht)

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    Grundsteuer Bayern: Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus (Erbbaurecht)

    Hallo liebe ELSTER Forum Community,

    aktuell erstelle ich meine Grundsteuer in Bayern für meine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus als Erbbauberechtigter und ich habe nun drei Verständnisprobleme betreffend der Anlage Grundstück (BayGrSt 2, Teilseite 9) und hoffe, dass mir jemand aus der Community bei meinen Fragen weiterhelfen kann.

    Hintergrund: Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bayern, das Mehrfamilienhaus steht auf einem Erbbaugrundstück, Grundstückseigentümer ist eine Privatperson, das Erbbaurecht ist auf 99 Jahre (seit 1965) bestellt.

    Meine konkreten Fragen:
    1. Betrifft Zeile 38: Laut Onlinehilfe: Haben Sie ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden, kreuzen Sie bitte das Feld in Zeile 38 an.
    Meinem Verständnis nach trifft das in meinem Fall zu, da sich meine Eigentumswohnung in einem Gebäude befindet, welches sich auf fremden Grund und Boden befindet. Daher habe ich Zeile 38 angekreuzt. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

    2. Betrifft Zeile 40: Laut Onlinehilfe: Haben Sie ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden auf einem Erbbaurecht errichtet, kreuzen Sie bitte zusätzlich zu dem Feld in Zeile 38 auch das Feld in Zeile 40 an.
    Meinem Verständnis nach trifft das in meinem Fall zu, da sich das Mehrfamilienhaus mit meiner Eigentumswohnung auf einem Grundstück befindet, für welches das Erbbaurecht bestellt worden ist. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

    3. Betrifft die Zeilen 41 bis inkl. 46: Laut Onlinehilfe: In Fällen der Zeilen 39 und 40: Name und Anschrift des/der (wirtschaftlichen) Eigentümers/in des/der Gebäude(s) auf fremdem Grund und Boden beziehungsweise des/der Erbbauverpflichteten.
    Meinem Verständnis nach soll ich nun den Namen und die Anschrift des Erbbauverpflichteten, d.h. die Daten des Grundstückeigentümers hier angeben? Mir ist leider nur der Vor- und Nachname (inkl. Geburtsname) und das Geburtsdatum des Grundstückeigentümers bekannt (aufgrund des mir vorliegenden Notarvertrages), d.h. die aktuelle Meldeanschrift des Grundstückeigentümers ist mir nicht bekannt. Was trage ich dann bei der Straße, PLZ und Ort ein?

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung bei meinen Fragen, ich hoffe, ich kann mich bald in der Community revanchieren, ich surfe ab heute regelmäßig im Forum.

    Viele Grüße
    Euer Daniel






    #2
    Frage 1: Nein, ein Gebäude auf fremden Grund und Boden ist ein anderer Fall, du musst nur die Zeile 40 ankreuzen.

    Frage 2 ist damit beantwortet.

    Frage 3: Die Hausverwaltung sollte die aktuelle Adresse des Erbbauverpflichteten kennen. Die braucht ja jeder andere

    Wohnungseigentümer ebenfalls. Außerdem besteht Mitwirkungspflicht, das steht auch in der Hilfe::

    Die Erbbauverpflichteten bzw. die/der Erbbauverpflichtete muss bei Bedarf bei der Abgabe der Grundsteuererklärung mitwirken.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Unterstützung!

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