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Grundsteuer BW: Angaben zu Gemeinschaften

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    Grundsteuer BW: Angaben zu Gemeinschaften

    Stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch. Es geht um die Erfassungen im GW1 Angaben zu Gemeinschaften.

    Es handelt sich hier um eine Bruchteilsgemeinschaft bei denen 2 von 3 im Objekt wohnen. Für eine Erbengemeinschaft gibt es eine eigene Anrede, für die Bruchteilsgemeinschaft nicht.
    Daher würde ich "ohne Anrede" auswählen. In das Feld Name 1 "Bruchteilsgemeinschaft" und in Name 2 dann die Anschrift des Objektes bzw. dessen Flurstück-Nr.

    Und der Hilfstext "Eintragungen ab Zeile 36 können entfallen, wenn die Gemeinschaft über keine Anschrift verfügt." verwirrt mich jetzt etwas. Ich kann ja schlecht die Objektanschrift eintragen, denn es wird ja bereits zuvor die Lage des Objektes erfasst. Wäre also doppelt. Muss ich diese Felder in meinem Feld überhaupt ausfüllen?

    Und da ich ja neugierig bin, welche Konstellation würde denn Angaben ab Zeile 36 benötigen?

    Schonmal Danke.

    #2
    Daher würde ich "ohne Anrede" auswählen.
    Das ist korrekt.

    In das Feld Name 1 "Bruchteilsgemeinschaft" und in Name 2 dann die Anschrift des Objektes bzw. dessen Flurstück-Nr.
    Die Beteiligten haben doch sicher Namen ?

    Handelt es sich wirklich um eine Bruchteilsgemeinschaft ? Voraussetzung ist, dass jeder über seinen Miteigentumsanteil völlig frei verfügen kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Beteiligten haben doch sicher Namen ?
      Ja, haben sie und mit identischem Nachnamen. Aber die habe ich ja schon bei den Eigentümern eingetragen.

      Handelt es sich wirklich um eine Bruchteilsgemeinschaft ? Voraussetzung ist, dass jeder über seinen Miteigentumsanteil völlig frei verfügen kann.
      Screenshot 2022-08-26 191545.jpg
      Die Punkte 0-4 und 7-8 kann man ja ausschließen. Bliebe also noch 5,6 und 9.

      Das Haus mit Grundstück gehört zur Hälfte meiner Mutter und jeweils ein Viertel meiner Tante und meinem Cousin. Meine Mutter und Tante wohnen auch dort. Erbengemeinschaft hätte ich jetzt mal ausgeschlossen, da in diesem Fall die Eigentumsverhältnisse/-anteile nicht geregelt wären. So habe ich das zumindest dunkel in Erinnerung, ansonsten würde eine Erbengemeinschaft bis in alle Ewigkeit bestehen, nur mit wechselnden Beteiligten/Erben.
      Da wie geschrieben die Anteilsverhältnisse geregelt sind, hätte ich jetzt zur Bruchteilsgemeinschaft tendiert. Gibt es noch ein Detail auf das ich bisher nicht gekommen bin, das auch diese Variante ausschließen würde?

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        #4
        Gibt es noch ein Detail auf das ich bisher nicht gekommen bin, das auch diese Variante ausschließen würde?
        Wenn das Haus kein Wohnungseigentum ist, also keine Teilungserklärung vorliegt, wovon ich jetzt mal ausgehe, kommt alternativ

        noch Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen in Betracht. Das hängt davon ab, ob im Grundbuch

        Verfügungsbeschränkungen eingetragen sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn das Haus kein Wohnungseigentum ist, also keine Teilungserklärung vorliegt, wovon ich jetzt mal ausgehe, kommt alternativ

          noch Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen in Betracht. Das hängt davon ab, ob im Grundbuch

          Verfügungsbeschränkungen eingetragen sind.
          Muss ich dann bei meiner Mutter schauen, was für Unterlagen vorhanden sind. Wenn alle Stricke reißen würde ich andere Grundstücksgemeinschaft nehmen.

          Schonmal danke für die Hilfe.

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            #6
            würde ich andere Grundstücksgemeinschaft nehmen.
            Das passt sicher nicht, damit ist nämlich ein Mix aus juristischen und natürlichen Personen gemeint.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn das Haus kein Wohnungseigentum ist, also keine Teilungserklärung vorliegt, wovon ich jetzt mal ausgehe, kommt alternativ

              noch Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen in Betracht. Das hängt davon ab, ob im Grundbuch

              Verfügungsbeschränkungen eingetragen sind.
              Die Angabe Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen war die korrekte, da es hier keine Teilungserklärung gibt. Nochmal danke für den Hinweis.

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