Grundsteuer: Grundstücksfläche und Anteil

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #16
    Warum die Bodenrichtwerte und Flächen nicht automatisch übernommen werden, ist eine weitere interessante Frage
    Dafür hat nach meiner Einschätzung die Vorlaufzeit nicht gereicht. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurden z. B. in

    Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte auf den 01.01.2022 neu ermittelt. Hier wurde berichtet, dass es da jetzt noch weiße Flecken gibt.

    Verbesserungsvorschläge kann man an die ELSTER-Hotline herantragen. Nach meiner Erfahrung passiert da aber zumeist nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • PrinzTT
      Neuer Benutzer
      • 26.08.2022
      • 4

      #17
      Ein herzliches Dankeschön an Charlie24.
      Inzwischen habe ich den Fehler gefunden dank Ihrer Hinweise:
      Die 'Anlage Grundstück' hatte den vekehrten Eintrag bei der Flächenangabe!

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      • Friedrich68
        Neuer Benutzer
        • 30.08.2022
        • 7

        #18
        Es gibt keine Möglichkeit, schriftlich irgendwas vorzuschlagen? Gilt das auch für Bugs? Mir würde die Verbesserung eh nicht mehr helfen, die Erklärungen, bei denen ich helfen durfte, sind inzwischen erstellt. Aber es waren schon ein paar, deshalb hat es etwas genervt.

        Kommentar

        • Friedrich68
          Neuer Benutzer
          • 30.08.2022
          • 7

          #19
          Ah, ich sehe gerade, dass die Hotline auch eine Emailadresse hat. Ich hatte bei dem Namen an eine Telefonnummer gedacht.

          Kommentar

          • Friedrich68
            Neuer Benutzer
            • 30.08.2022
            • 7

            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Hier wurde berichtet, dass es da jetzt noch weiße Flecken gibt.
            Ist aber auch kein Argument dagegen, die Werte zu übernehmen, die verfügbar sind.

            Was macht der Eigentümer eigentlich, wenn der Bodenrichtwert nicht verfügbar ist? War in den Fällen, die ich zu bearbeiten hatte, zum Glück nicht der Fall, ich frage also nur aus Interesse.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45929

              #21
              Ist aber auch kein Argument dagegen, die Werte zu übernehmen, die verfügbar sind.
              Nein, natürlich nicht. Irgendwo habe ich gelesen, dass die weißen Flecken im September verschwinden sollen. Alles kann und will ich mir

              nicht merken. In den FAQ kann man dazu folgendes nachlesen:

              So sind gerade zu Beginn vermutlich noch nicht alle Bodenrichtwerte über das Portal abrufbar. Es ist in diesen Fällen ratsam, die Seite einfach
              zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufzurufen. Im Zweifel sollten sich die Bürgerinnen und Bürger an den zuständigen Gutachterausschuss wenden.

              Sollte es vereinzelt dazu kommen, dass die Bodenrichtwerte erst deutlich verspätet abgerufen werden können, wird den Eigentümerinnen und Eigentümern
              dadurch kein Nachteil entstehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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