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NRW: Grundsteuer Fehlermeldung bebautes Grundstück

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    NRW: Grundsteuer Fehlermeldung bebautes Grundstück

    Hallo,

    und noch einer der Elster nicht versteht.
    Wir haben für eine selbst genutzte Eigentumswohnung in NRW alle Daten zusammengetragen und nach meiner Einschätzung korrekt ausgefüllt.
    Trotzallem kommt eine Fehlermeldung:
    "Bei einem bebauten Grundstück müssen Straße (soweit vorhanden), Hausnummer (soweit vorhanden), Postleitzahl und Ort ausgefüllt werden."

    Hört sich trivial an, aber Adressen wurden korrekt eingegeben, Elster gibt mir den Hinweis, daß ich nicht ausgefüllt hätte:
    "2 - Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft"

    Aber ich habe doch nur eine Eigentumswohnung, wieso werde ich aufgefordert Zeile 5,6,7 von GW1 auszufüllen?

    Gruß André




    #2
    Aber ich habe doch nur eine Eigentumswohnung, wieso werde ich aufgefordert Zeile 5,6,7 von GW1 auszufüllen?
    Weil das Wohnungseigentum das Grundstück im Sinne des Bewertungsrechts ist. Das ist die wirtschaftliche Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aber die Überschrift zu Zeile 5-7 ist doch Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, wird haben keinen Wald oder Bauernhof, wenn ich dort doch die Adresse der Eigentumswohnung angebe, soll das richtig sein?

      Gruß André

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        #4
        Lage des Grundstücks

        Was hast du daran auszusetzen ? Deine Eigentumswohnung hat eine Adresse und die ist dort anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Sicher hat die Wohnung eine Adresse , aber die Frage ist ja nach der Lage des Grundstücks des Land- und Forstwirtschaft und es wird nicht nach der Lage eines bebauten Grundstücks gefragt. Ich finde die Fragestellung mit der Land- und Forstwirtschaft irreführend und unverständlich.

          Gruß André

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            #6
            Kannst du nicht lesen ? Zwischen Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft steht ein Schrägstrich.

            Der steht als Synonym für bzw.. Ausgeschrieben würde dort stehen: Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, ich verstehe wie du und auch die Finanzbehörden den Schrägstrich definieren. Lt. Duden bedeutet der Schrägstrich und/oder. Ich bedanke mich für die Hilfe.

              Gruß André

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                #8
                Ich muss noch einmal nachfragen, ist mit der Lage des Grundstücks die Adresse der Eigentumswohnung gefragt oder der Ort an dem sich das Grundstück befindet. Das Grundstück sind mehrere tausend Qm und somit grenzt das Grundstück an mehrere Straßen. Durch die EWG ist man prozentual an dem Grundstück beteiligt auf dem die Häuser stehen.

                Gruß André

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                  #9
                  ... ist mit der Lage des Grundstücks die Adresse der Eigentumswohnung gefragt
                  Ja, das steht doch auch in der Hilfe:

                  In die Zeilen 5 bis 7 tragen Sie bitte alle Adressdaten zur Lage des Grundstücks beziehungsweise Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in
                  die entsprechenden Felder ein. In das Feld „Zusatzangaben“ in Zeile 6 können Sie zum Beispiel eine Wohnungsnummer oder Teileigentumsnummer
                  eintrage
                  n.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Danke für die schnelle Hilfe.

                    Gruß André

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