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Wo Verluste aus Floatern in Anlage KAP eintragen?

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    Wo Verluste aus Floatern in Anlage KAP eintragen?

    Liebe Foraner,
    ich hatte noch diese altmodischen Floater, die nicht als Aktien eingestuft werden.
    Die Papiere wurden 2021 vom Emittenten gekündigt und zu 100% ausgezahlt, ich hatte Sie im Jahr 2005 zu einem höheren Kurs GEkauft, so daß mir jetzt ein Verlust von über 1.000 € entstand. Meine Bank, welche die Einstandswerte nicht hat (Depotwechsel), hat mir 30% Gewinn als Ersatzbemessensgrundlage bei den Kapitalerträgen eingetragen. Das habe ich jetzt in Zeile 7 korrigiert, aber in welche Zeile muß der Verlust? Dummerweise haben sich wohl die Zeilen-Nummer geändert, im Jahr 2014 hatte ich das gleiche Problem mit anderen Floater und ihr habt mich damals hier super beraten !).
    Wäre echt toll, wenn das jemad weiß!!!
    Vielen Dank im Vorraus für Zeit und Mühe!
    112 Not

    #2
    ich hatte Sie im Jahr 2005 zu einem höheren Kurs GEkauft,
    Das ist jetzt zwar Steuerrecht, aber ob da noch was verrechenbar ist, da hätte ich doch starke Zweifel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      lt. Haufe.de sind Veräußerungsverluste steuerlich zu berücksichtigen, wenn die Floater vor 2009 erworben wurden. Genau das ist bei mir mit Kaufjahr 2005 ja der Fall. Nach nochmaligem intensiven Googlen denke ich, Zeile 12 ist für diese Art von Verlust richtig. Kann das sein?
      LG 112Not

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        #4
        Dass die Bank den fiktiven Kursgewinn nach Ersatzbemessung versteuert hat, spricht dafür, dass der Floater eine Finanzinnovation war, bei der auch früher die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht galt.

        Aber das ist eine steuerlrechtliche Frage.

        Falls ja, würde ich zuerst die Kapitalerträge in Zeile 7 zunächst bis auf Null korrigieren, und nur das, was ggfs noch übrig bleibt, als nicht ausgeglichenen Verlust deklarieren.

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          #5
          Hallo Mult,
          danke für Deine sachkundige Antwort. Richtig, Floater sind Finanzinnovationen, das steht fest, ich hatte nur vergessen, das zu schreiben. Daher habe ich bereits die Ersatzbemessung auf null gesetzt, und die Kapitalerträge in Zeile 7 entsprechend korrigiert.
          Dann bleibt nur noch der Kursverlust, der mir ja wirklich entstand. Da Floater nicht zu Aktien, sondern eher zu Anleihen zählen, wäre dafür dann Zeile 12 richtig?
          Danke und LG von 112Not

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            #6
            Hallo,

            ja, Zeile 12 ist korrekt.

            Und du weißt wie man richtig korrigiert? (nur die rechte Seite, und dann so wie die Bescheinigung der Bank ausgesehen hätte, wenn sie alle Daten gehabt hätte, dabei in Zeile 11 ausnahmsweise auch mit einer Null*)

            *Nullen darf man nämlich sonst fast nirgendwo eintragen

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo Stefan,
              vielen lieben Dank, genau so habe ich es jetzt gemacht! Und in die Anlagen meiner Steuiererklärung habe ich eine Erklärung, sowie den Kauf- und Rückzahlungebeleg des Floaters mit erläuterndem Text gestellt.
              Und weißt Du was? Es warst DU, der mir 2014 mit einer Engelsgeduld erklärt hat, wie ich das mit dem ersten Floater genau mache. Deine Texte habe ich all die Jahre abgespeichert, um bei diesem zweiten Floater zu wissen, wie es ging. Mich hat nur etwas aus der Bahn geworfen, daß die Zeilen teils andere Nummern haben. Deine Mühe von damals hat sich jetzt also nochmal bezahlt gemacht -dafür danke ich Dir ganz herzlich!

              Einzig eine Frage konnte ich noch nicht klären: Kann der Verkaufsverlust aus dem Floater gegen andere Kapitalerträge gegengerechnet werden? Ich habe sonst keine Anleihen mehr, sondern nur Gewinne und Dividenden aus Aktien?

              Ich werde berichten, wie es gelaufen ist, wenn der Steuerbescheid da ist.

              112Not

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                #8
                Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
                Einzig eine Frage konnte ich noch nicht klären: Kann der Verkaufsverlust aus dem Floater gegen andere Kapitalerträge gegengerechnet werden? Ich habe sonst keine Anleihen mehr, sondern nur Gewinne und Dividenden aus Aktien?
                Verluste aus Anlagen außer Aktien sind mit allen Erträgen verrechenbar. Nur bei Verlusten aus Aktien geht das nur mit Verkaufsgewinnen aus Aktien.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  es gibt eigentlich gar keine Anlageklassen, sondern einfach nur Kapitalerträge, da ist alles mit allem verrechenbar.

                  Nur Aktien und seit neuestem Termingeschäfte sind davon ausgenommen (ja, ich weiß, gerade die Aktien sind schon eine große Ausnahme). Dort können Verluste(!) nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Hallo und danke nochmal für die weiteren Erklärungen! Daß Verkaufsgewinne bei Aktien nur mit Verkaufsverlusten (und leider nicht mit Dividenden) verrechenbar sind, wusste ich zufällig. Daher hatte ich Angst, daß man zwischen Anleihen wie dem Floater und Verkaufsgewinnen bei Aktien auch nicht verrechnen darf... Nun, daß man es darf, bringt mir nochmal 250 € zuviel gezahlte KESt zurück -HURRA!

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                      #11
                      Hallo,

                      Daß Verkaufsgewinne bei Aktien nur mit Verkaufsverlusten (und leider nicht mit Dividenden) verrechenbar sind, wusste ich zufällig.
                      Du hast es wahrscheinlich einfach so dahingeschrieben ohne genau drüber nachzudenken, aber es ist anders herum, Verkaufsverluste bei Aktien sind nur mit Verkaufsgewinnen (und leider nicht mit Dividenden) verrechenbar.

                      Für viele überraschend ist aber auch, dass Aktiengewinne sehr wohl mit anderen Verlusten (also aus Nicht-Aktien) verrechenbar sind.
                      In deinem Fall könnte das sogar zutreffen, falls du Aktiengewinne hattest; die Floater-Verluste würden die dann ausgleichen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Für viele überraschend ist aber auch, dass Aktiengewinne sehr wohl mit anderen Verlusten (also aus Nicht-Aktien) verrechenbar sind.
                        DAS ist mir jetzt tatsächlich neu und ich musste Deie Erklärung drei mal lesen, bis ich es begriffen habe! Interessant! Ist es denn noch so, daß nur INNERHALB von Kapitalerträgen verrechnet werden darf? Also nicht Aktiengewinn z.B. mit einem Verlust aus Vermietung?
                        Wenn wir schon bei diesem Thema sind und ich mit Dir einen Fachmann um Rat fragen darf: wie wird eigentlich bei Kapitalerträgen das Welteinkommen berechnet? Ich wandere nach Österreich aus, da spielt das eine Rolle. Gilt da auch, daß man VerkaufsVERLUSTE bei Aktien nur mit Verkaufsgewinnen bei Aktien verrechnen darf, oder wird da anders gerrechnet?

                        Danke und Gruß von 112Not

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                          #13
                          Hallo,

                          Ist es denn noch so, daß nur INNERHALB von Kapitalerträgen verrechnet werden darf? Also nicht Aktiengewinn z.B. mit einem Verlust aus Vermietung?
                          Ja, für Privatanlager ist das so.

                          und ich mit Dir einen Fachmann
                          Bin ich nicht, insbesondere bei dem Thema welches du dann angesprochen hast.
                          Ich denke aber, dass es auf das jeweilige Land ankommt, konkret müsstest du also eher in einem österreichischen Forum fragen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
                            Wenn wir schon bei diesem Thema sind und ich mit Dir einen Fachmann um Rat fragen darf: wie wird eigentlich bei Kapitalerträgen das Welteinkommen berechnet? Ich wandere nach Österreich aus, da spielt das eine Rolle. Gilt da auch, daß man VerkaufsVERLUSTE bei Aktien nur mit Verkaufsgewinnen bei Aktien verrechnen darf, oder wird da anders gerrechnet?
                            Wenn du dann in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr hast, bist du beschränkt steuerpflichtig. Es sei denn, du erfüllst die Voraussetzungen für unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag und gehst diesen Weg.

                            Welteinkommen interessiert den deutschen Fiskus bei beschränkter Steuerpflicht nicht. Die Abgeltungssteuer ist wirklich abgeltend, es gibt nach meiner Erinnerung beim Formular für ESt beschränkt die Anlage Kap gar nicht erst.

                            Aber das hat alles nichts mit Elster zu tun.

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                              #15
                              ... es gibt nach meiner Erinnerung beim Formular für ESt beschränkt die Anlage Kap gar nicht erst.
                              Das ist richtig, man kann aber Kapitalerträge im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG, die als inländische Einkünfte im Sinne der

                              beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten, im Hauptvordruck erklären. Eigentlich auch kein echtes ELSTER-Thema.

                              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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