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Grundsteuer NRW, Wohnteil bei Land- und Forstwirtschaft

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    Grundsteuer NRW, Wohnteil bei Land- und Forstwirtschaft

    Hallo, es geht um ein Grundstück, das bisher unter einer Einheitswertnummer für Land- und Forstwirtschaft geführt wird.
    Das Finanzamt hat korrekterweise ein zweites Aktenzeichen für den Wohnteil zugeteilt, also muss ich zwei Formulare ausfüllen. Soweit, so gut.
    Das Grundstück selbst ist ca. 9000 m2 groß, es wurde früher für einen Gartenbaubetrieb genutzt, der existiert aber längst nicht mehr.
    Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus mit einem Hausgarten sowie weitere Wirtschaftsgebäude (Geräteschuppen etc.). Der größte Anteil des Grundstücks sind Pferdekoppeln und -ställe sowie ein Reitplatz.
    Das Geoportal NRW (von dem ich ja die Angaben übernehmen muss) hat die rund 9000 m2 nach Nutzungsarten aufgeschlüsselt und ist für die Fläche vom Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude auf rund 1500 m2 gekommen ("Gebäude und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft").

    1. Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich von den rund 9000 m2 zunächst mal die Fläche abziehen muss, die in das Formular für den Wohnteil eingeht. Soll heißen, wenn ich 1500 m2 Fläche für den Wohnteil ansetze, dann gehen in das Formular für die restlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen noch 7500 m2 ein. Korrekt?

    2. Frage: Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Schuppen etc) gehen ja wohl nicht in das Formular für den Wohnteil ein, oder? Ich würde daher besagte 1500 m2 weiter aufteilen und nur den Anteil für den Wohnteil ansetzen, auf dem sich das Einfamilienhaus mitsamt Garten befindet, meinetwegen noch einen Teil der Hofzufahrt. Die restliche Fläche der Land- und Forstwirtschaft zurechnen und da unter der Nutzungsart "Hofstelle". Ist das korrekt?

    3. Frage: Um es erst richtig kompliziert zu machen befindet sich das Grundstück nicht in einer Bodenrichtwertzonen gemäß borisplus NRW.
    BORIS kennt nur Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Außenbereich. Allerdings schlüsselt das Geoportal das Grundstück in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Außenbereich und Ein/Zweigeschossig (baureifes Land) auf. Rund 480 m2 werden gemäß Geoportal mit Ein/Zweigeschossig bewertet. Das ja bedeuten, ich muss mir nicht mehr die Mühe machen, selbst eine anteilige Fläche fürs Wohnhaus auszurechnen (besser gesagt abzumessen) sondern ich kann diese 480 m2 für den Wohnteil übernehmen und die restlichen 8500 m2 wandern ins Formular für Land- und Forstwirtschaft. Ist das ein gangbarer Weg? Oder mache ich es mir zu einfach? Was bedeutet eigentlich hier "Außenbereich" - spielt das auch eine Rolle?
    Sorry für die längliche Anfrage, aber weder Google noch das Forum hat mir bisher weiterhelfen können.
    Besten Dank vorab für Kommentare und Hinweise.

    #2
    Das ist gar nicht so einfach. Ich werde es mir morgen näher ansehen. Ein Problem bereiten vermutlich die ehemaligen Wirtschaftsgebäude,

    eine Zuordnung zu Land- und Forstwirtschaft als Hofstelle setzt nämlich eine nachhaltige Nutzung voraus. § 234 Abs. 6 BewG

    Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, macht Sinn. Aber schon mal vielen Dank für die Hilfe.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das ist gar nicht so einfach. Ich werde es mir morgen näher ansehen. Ein Problem bereiten vermutlich die ehemaligen Wirtschaftsgebäude,

        eine Zuordnung zu Land- und Forstwirtschaft als Hofstelle setzt nämlich eine nachhaltige Nutzung voraus. § 234 Abs. 6 BewG

        Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.
        Hallo Charlie24, gibt es inzwischen neue Erkenntnisse über die Aufteilung in landwirtschaftliche Fläche, forstwirtschaftliche Fläche und Wohnbaufläche. Für das Hofgrundstück sind die Bodenrichtwerte für die drei Nutzungsarten jeweils für die gesamte Fläche des Grundstücks ausgewiesen. Anscheinend soll ich die Größen selbst ermitteln. Wie das für die Wohnbaufläche gemacht wird, ist mir unklar.
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          #5
          Wie das für die Wohnbaufläche gemacht wird, ist mir unklar.
          Die anteilige Wohnbaufläche sollte aus einem Geoportal bzw. dem Liegenschaftskataster ablesbar sein und zwar in jedem Bundesland.

          Bei Land- und Forstwirtschaftsflächen spielt der Bodenrichtwert keine Rolle. Warum in manchen Bundesländern Bodenrichtwerte

          für alle Nutzungsarten zur Auswahl angeboten werden, habe ich selbst auch nicht wirklich verstanden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie24,

            vielen Dank für Deine Antwort.

            Es geht eben nicht die anteilige Wohnbaufläche aus dem Geoportal hervor, darin sind vielmehr auch enthalten Wirtschaftsgebäude und Verkehrsflächen, Hundezwinger usw.Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.

            Freundliche Grüße
            Ohm Wellm

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