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Hallo, es geht um die Grundsteuer. Muss ich die Anlage GW 3 ausfüllen wenn ich Grünland besitze und nutze? Ob wohl ich kein Betrieb habe? Könnte mir bitte jemand einen Hinweis geben?
Danke
Zuletzt geändert von Charlie24; 27.08.2022, 12:36.
Ein aktiver Betrieb ist nicht erforderlich, auch die sog. Stückländerei gilt als Landwirtschaft. Ob dein Grünland konkret darunter fällt,
erkennst du am bisherigen Einheitswertbescheid.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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