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Grundsteuer - Landwirtschaft ohne Betrieb ?

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    Grundsteuer - Landwirtschaft ohne Betrieb ?

    Hallo, es geht um die Grundsteuer. Muss ich die Anlage GW 3 ausfüllen wenn ich Grünland besitze und nutze? Ob wohl ich kein Betrieb habe? Könnte mir bitte jemand einen Hinweis geben?
    Danke
    Zuletzt geändert von Charlie24; 27.08.2022, 12:36.

    #2
    Ein aktiver Betrieb ist nicht erforderlich, auch die sog. Stückländerei gilt als Landwirtschaft. Ob dein Grünland konkret darunter fällt,

    erkennst du am bisherigen Einheitswertbescheid.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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