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Grundsteuer bei DHH in Schleswig-Holstein

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    Grundsteuer bei DHH in Schleswig-Holstein

    Hallo zusammen, bin total neu, ich hoffe die Anfrage kommt richtig an. Bin gerade dabei die Steuererklärung der Grundsteuer zu machen. Wir haben in Schleswig-Holstein eine Doppelhaushälfte. Beide DHH stehen auf einem Flurstück. Im Kaufvertrag steht auch "Miteigentumsanteil am Flurstück Nr....". Jetzt weiß ich nicht, was ich bei der Anlage Grundstück GW2 als Grundstücksart angeben soll. Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum? Einfamilienhaus schließe ich aus, da auf unserem Bescheid auch steht "Eigentümer des Grundstücks... Whg.2". Und ich muss bei Punkt 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" Angaben zu den Wohnungen machen. Anzahl der Wohnungen mit einer Quadratfläche von.... > ich weiß doch gar nicht wie groß die Wohnung vom anderen Eigentümer ist. Was soll ich da eintragen?
    Viele Grüße


    #2
    Das ist Wohnungseigentum. Man muss nur Angaben zur eigenen Doppelhaushälfte machen, das ist die wirtschaftliche Einheit.

    Der Nachbar kommt in der Erklärung nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey, ok danke. Aber muss ich dann auch den Bodenrichtwert für Mehrfamilienhäuser nehmen? Der variiert in S-H ganz schön zum Wert von Einfamilienhäusern/Zweifamilienhäusern.

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        #4
        Aber muss ich dann auch den Bodenrichtwert für Mehrfamilienhäuser nehmen? Der variiert in S-H ganz schön zum Wert von Einfamilienhäusern/Zweifamilienhäusern.
        Das weiß ich nicht, es kommt bei diesen nutzungsabhängigen Bodenrichtwerten auf die exakte Formulierung an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo nochmal, sorry muss nochmal auf die Grundstücksart zurück kommen. Habe unsere Unterlage durchforstet und den Bescheid für die Grunderwerbssteuer gefunden. Da steht "Grundmessbetrag für das Einfamilienhaus - Wohnungs-/Teileigentum-. Muss ich doch Einfamilienhaus oder halt Wohnungseigentum angeben?

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            #6
            Muss ich doch Einfamilienhaus oder halt Wohnungseigentum angeben?
            Wohnungseigentum ist zutreffend. § 249 BewG definiert die Grundstücksarten wie folgt:

            Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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