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Grundsteuererklärung Bayern - Landwirtschaftliches Anwesen

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    Grundsteuererklärung Bayern - Landwirtschaftliches Anwesen

    Hallo,
    ich versuche nun schon seit Stunden, meine Grundsteuererklärung mit ELSTER zu machen. Eigentlich schaut es gar nicht so schwierig aus. Im Detail gibt es aber Probleme für die ich keine Lösung erkennen kann. Letztlich laufen bei der Prüfung immer wieder 1 oder mehrere Fehler auf.
    Der gravierendste dabei (die anderen lassen sich mit Korrekturen beheben): ich kann mit ELSTER offenbar keine Landwirtschaft mit Wohngebäude aufnehmen. Die entsprechenden Anlagen schließen sich gegenseitig aus.
    Ich kann jedoch bei den Angaben zu den Gebäuden keine landwirtschaftlichen Flächen erfassen, so wie ich umgekehrt bei der Anlage "Landwirtschaft" keine Wohngebäude erfassen kann.
    Brauche ich also die Anlage ""(Wohn-)Gebäude" Nr. 2 bzw. umgekehrt die Anlage "Landwirtschaft" Nr. 3 nicht? Das halte ich für eher unwahrscheinlich und dürfte im Gegenteil zu einer falschen Grundsteuerfestsetzung führen...

    Hat hier jemand dasselbe Problem und weiß eine Lösung?

    Wenn es keine Lösung für das Problem gibt, muss ich die Grundsteuererklärung klassisch in Papierform abgeben.

    Viele Grüße
    Norbert

    #2
    Hat hier jemand dasselbe Problem und weiß eine Lösung?
    Das Problem habe ich zwar nicht, aber es müssen zwei Erklärungen eingereicht werden. Der Wohnteil muss jetzt extra erklärt werden.

    Dafür braucht man ein weiteres Aktenzeichen. In einigen Bundesländern wurden diese zusätzlichen Aktenzeichen von amtswegen vergeben,

    in Bayern scheinbar nicht. In der Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft heißt es zwar:

    Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören:
    • Wohngebäude
    • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden
    • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile
    Diese Flächen und Gebäude gehören zum Grundvermögen. Füllen Sie für diese bitte einen gesonderten Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen aus.

    In Mein ELSTER sollte man dafür ein eigenes Aktenzeichen haben, damit das nicht als Dublette bzw. korrigierte Erklärung behandelt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das Problem habe ich zwar nicht, aber es müssen zwei Erklärungen eingereicht werden. Der Wohnteil muss jetzt extra erklärt werden.

      Dafür braucht man ein weiteres Aktenzeichen. In einigen Bundesländern wurden diese zusätzlichen Aktenzeichen von amtswegen vergeben,

      in Bayern scheinbar nicht. In der Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft heißt es zwar:

      Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören:
      • Wohngebäude
      • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden
      • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile
      Diese Flächen und Gebäude gehören zum Grundvermögen. Füllen Sie für diese bitte einen gesonderten Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen aus.

      In Mein ELSTER sollte man dafür ein eigenes Aktenzeichen haben, damit das nicht als Dublette bzw. korrigierte Erklärung behandelt wird.
      Hallo,
      vielen Dank für die Info.
      Ja, ich habe mich mittlerweile durch so eine Anleitung auch mal durchgearbeitet und komme letztlich zu dem selben Ergebnis, nämlich, dass ein gesonderter Hauptvordruck.auszufüllen ist.

      Da ich dafür jedoch tatsächlich (hier in Bayern) kein eigenes Aktenzeichen habe, befürchte die genannten Probleme (Dublette bzw. korrigierte Erklärung).

      Da werde ich nicht umhin kommen, die Erklärung in Papierform zu machen, wenn nicht jemand anderes noch eine andere Lösung weiß.



      Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
      Norbert

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        #4
        Ich würde bei der Bewertungsstelle anrufen und um Zuteilung eines weiteren Aktenzeichen bitten. Speziell für Land- und Forstwirtschaft

        macht die Abgabe über Mein ELSTER schon Sinn, die wiederholt sich ja alle 7 Jahre.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich würde bei der Bewertungsstelle anrufen und um Zuteilung eines weiteren Aktenzeichen bitten. Speziell für Land- und Forstwirtschaft

          macht die Abgabe über Mein ELSTER schon Sinn, die wiederholt sich ja alle 7 Jahre.

          Vielen Dank für den Tipp! Das werde ich mal versuchen.

          Kommentar

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