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Grundsteuer: 1 AZ für 4 Flurstücksnummern

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    Grundsteuer: 1 AZ für 4 Flurstücksnummern

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, die Unterlagen für die Grundsteuer rauszusuchen. Auf dem Bescheid vom FA (Thüringen) stehen die 4 Flurstücksnummern.
    2 Flurstücke gehören quasi zusammen (sind durch eine Straße getrennt), auf dem einen steht ein 2-Familienhaus, auf dem anderen eine Doppelgarage und ein Schuppen.

    Die beiden anderen Flurstücke sind Brachland an 2 Stellen im Ort.

    Muss ich dann quasi für jedes Flurstück eine eigene Erklärung abgeben oder sind die o.g. beiden Grundstücke zusammenzufassen. ich habe auch leider nur ein Aktenzeichen - verwende ich das dann immer bei jeder Feststezung wieder?

    Schonmal vorab vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Die beiden anderen Flurstücke sind Brachland an 2 Stellen im Ort.
    Da würde ich schon vorab mit dem Finanzamt klären, ob die wirklich zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören,

    das kann ja auch Landwirtschaft sein, deren Wert so gering ist, dass dafür bisher keine Grundsteuer angefallen ist.

    Wohnhaus und Garage gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, das sehe ich auch so.

    Man sollte ein Aktenzeichen grundsätzlich nur für eine Erklärung erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      und neben dem GS mit Garage ist ein GS, welches notariell mit einem Nachbarn geteilt wurde (dessen Carport steht u.a. darauf) - bisher war aber immer nur einer der beiden zur Grundsteuer verpflichtet und es wurde dann untereinander aufgeteilt. Würde auch deses GS zur Wirtschatflichen Einheit Wohnhaus/Garage zählen?

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        #4
        ... bisher war aber immer nur einer der beiden zur Grundsteuer verpflichtet und es wurde dann untereinander aufgeteilt
        Wahrscheinlich ist es am einfachsten, das als eigene wirtschaftliche Einheit zu belassen, das vereinfacht die Aufteilungsberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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