Guten Tag,
10 Jahre nach dem Kauf unseres EFH haben wir ein Wiesengrundstück direkt daneben erworben. Dieses wurde geteilt aus einem größeren Grundstück "Grünanlage/Pulverwiese". Nun hat dieses Flurstück den gleichen Bodenrichtwert wie unser EFH und bei Nutzungsart steht "Ein-/Zweigeschossig". Kann man gegen diese Einordnung Widerspruch einlegen? Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende
10 Jahre nach dem Kauf unseres EFH haben wir ein Wiesengrundstück direkt daneben erworben. Dieses wurde geteilt aus einem größeren Grundstück "Grünanlage/Pulverwiese". Nun hat dieses Flurstück den gleichen Bodenrichtwert wie unser EFH und bei Nutzungsart steht "Ein-/Zweigeschossig". Kann man gegen diese Einordnung Widerspruch einlegen? Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende
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