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Grundsteuererklärung NRW mehrere Flurstücke Bodenrichtwert falsch

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    Grundsteuererklärung NRW mehrere Flurstücke Bodenrichtwert falsch

    Guten Tag,
    10 Jahre nach dem Kauf unseres EFH haben wir ein Wiesengrundstück direkt daneben erworben. Dieses wurde geteilt aus einem größeren Grundstück "Grünanlage/Pulverwiese". Nun hat dieses Flurstück den gleichen Bodenrichtwert wie unser EFH und bei Nutzungsart steht "Ein-/Zweigeschossig". Kann man gegen diese Einordnung Widerspruch einlegen? Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende

    #2
    Kann man gegen diese Einordnung Widerspruch einlegen?
    Einspruch kann man erst gegen einen Bescheid des Finanzamts einlegen. Die Bewertung durch die Gutachterausschüsse ist nach meiner Kenntnis

    nicht direkt anfechtbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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