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ungenutzter leerer Raum (Bayern)

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    ungenutzter leerer Raum (Bayern)

    Hallo,

    wir wohnen in einem sehr alten Bauernhaus (Bayern) bestehend aus einem Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachboden.
    Im Obergeschoss befindet sich ein großer, 4 m hoher und bis auf ein paar dort gelagerte Bretter, leerer Raum, der von uns ansonsten überhaupt nicht genutzt wird. Es ist ein alter, modriger, unbeheizbarer und ziemlich dunkler Raum, kommt also für Wohnzwecke nicht wirklich in Frage. Der Raum befindet sich direkt unter dem Dach, ist aber nicht der eigentliche Dachboden, der an der oberen Hälfte an einer Seite angrenzt.

    Müssen wir diesen Raum trotzdem zu unserer Wohnfläche hinzuzählen, könnte er nicht einfach weggelassen werden oder gäbe es irgendwelche anderen Lösungen? Leider würde er mit 68 m² knapp 1/3 unserer Gesamtwohnfläche ausmachen...

    Danke im Voraus

    #2
    Wenn er nicht bewohnbar ist, weil er den Anforderungen an Aufenthaltsräume innerhalb einer Wohnung nicht genügt, gehört er nicht zur Wohnfläche.

    Das ergibt sich meines Erachtens aus § 2 Abs. 3 Nummer 2 der Wohnflächenverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Eine rechtssichere Auskunft ist das natürlich nicht, über solche Einschätzungen kann man trefflich streiten. Die Nichtnutzung allein

    würde jedenfalls nicht ausreichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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